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Erste Ergebnisse der JuMiKo: Pläne der Länder: Cannabis-Ober­g­renze und Verbot der Voll­ver­sch­leie­rung

07.06.2018

Die Wartburg in Thüringen

© mbpicture-stock.adobe.com

Die Konferenz der Justizminister fördert erste Ergebnisse zu Tage. So einigte man sich unter anderem über eine Cannabis-Obergrenze, das Verbot der Vollverschleierung in Gerichten und die Sanktionierung von Punktehandel im Straßenverkehr.

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Die Justizminister der Länder haben sich in Eisenach auf eine Cannabis-Obergrenze für straffreien Eigenbedarf geeingt. Für Guido Wolf, CDU-Justizminister von Baden-Württemberg, eine gute Nachricht. Wolf hatte sich schon im Vorfeld der Konferenz für eine Obergrenze ausgesprochen und eine entsprechende Regelung vorgeschlagen: "Die Vereinheitlichung der Obergrenze wäre überfällig, denn die strafrechtliche Verfolgung der Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten". Bisher gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen, die sich zwischen sechs und 15 Gramm bewegten. Nun einigten sich die Fachminister auf eine Obergrenze von sechs Gramm.

Auch zum Thema Burka-Verbot bei Gerichtsverhandlungen konnte eine Einigung erzielt werden. Die Minister vertraten mehrheitlich die Auffassung, dass Sachverständige, Anwälte und Zeugen mit unverhüllten Gesichtern der Verhandlung beiwohnen sollten. Damit steht einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, welche bereits im Koalitionsvertrag erwähnt ist, nichts mehr im Wege. Auch das Bundesverfassungsgericht erklärte in einem Eilverfahren bereits, dass es diesbezüglich keine verfassungsrechtlichen Bedenken sehe.

Daneben sprach man sich für die Sanktionierung sogenannter Punktehändler im Straßenverkehr aus. Beim Punktehandel übernehmen Strohmänner gegen Bezahlung Strafen wie Fahrverbote und Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Bislang konnte ein solches Vorgehen nicht bestraft werden - künftig sollen Sanktionen aber möglich sein.

Schließlich einigte man sich darüber, dass Polizisten bei künftigen Ermittlungen zu Kinderpornografie im Internet selbst einschlägiges Material hochladen dürfen. "Allerdings nur computergenerierte Bilder", sagte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am Donnerstag im thüringischen Eisenach. Die Bilder sollen Ermittler als sogenannte "Keuschheitsprobe" nutzen, um Zugang zur Szene zu bekommen und so die eigentlichen Täter und Hintermänner zu überführen. Kühne-Hörmann hatte zunächst ins Spiel gebracht auch echtes Material nach Einwilligung der Opfer zu nutzen.

 dpa/tik/LTO-Redaktion

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Erste Ergebnisse der JuMiKo: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29021 (abgerufen am: 11.11.2025 )

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