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CAS zu positiver Dopingprobe: Wali­jewa darf im Damen-Einzel starten

15.02.2022

Eiskunstläuferin Kamila Walijewa bei Olympia

Der CAS hat eine Sperre Walijewas von den Olympischen Spielen vorläufig aufgehoben. Foto: picture alliance/dpa/TASS | Valery Sharifulin

Der CAS hat seine erste Entscheidung in der Doping-Affäre um die russische Olympiasiegerin Kamila Walijewa gestroffen: Sie darf weiter antreten. Auch ein Glas ihres Großvaters wirkte sich darauf aus.   

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Nach der Starterlaubnis für ihre zweite Gold-Mission weinte Russlands Eiskunstlauf-Star Kamila Walijewa vor laufender TV-Kamera. "Das sind wahrscheinlich Tränen des Glücks, aber auch des Kummers", sagte die 15-Jährige dem russischen Staatsfernsehen am Montag. Nach für sie "sehr schweren Tagen" freue sie sich, sei aber gleichzeitig emotional müde: "Und trotzdem bin ich auf jeden Fall glücklich, bei den Olympischen Spielen zu sein."

Stunden zuvor hatte sich Walijewa trotz ihres Doping-Vergehens die Starterlaubnis für den angestrebten Kampf um ihr zweites olympisches Gold erkämpft. Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat der Eiskunstlauf-Favoritin bei den Winterspielen im Eilverfahren den Weg ins Damen-Einzel geebnet. Der CAS lehnte am Montag nach einer mehr als fünfstündigen Anhörung zunächst die Einsprüche gegen die Aufhebung der vorläufigen Sperre für die Eiskunstläuferin ab.

CAS: "Geschützte Person" und "irreparabler Schaden"

Walijewa war bei den russischen Meisterschaften Ende Dezember positiv auf das verbotene Herzmittel Trimetazidin getestet worden, das die Blutzufuhr zum Herzen durch Weitung der Blutgefäße fördert. Der Befund war jedoch erst während der Winterspiele in Peking bekannt geworden.

Der CAS entschied in dem auch vom IOC angestrengten Eilverfahren aus zwei Gründen zugunsten der als Jahrhunderttalent geltenden Walijewa. Als Minderjährige sei sie nach dem Kodex der Welt-Anti-Doping-Agentur "Wada" eine "geschützte Person".

Zudem wäre es angesichts der unklaren Beweislage und der Verzögerungen bei der Auswertung des Dopingtests unfair, der Europameisterin einen Start im Damen-Einzel am Dienstag zu verwehren. Ein Startverbot würde Walijewa "unter diesen Umständen einen irreparablen Schaden zufügen", befanden die Sportjuristen des CAS unter Berücksichtigung der Folgenabwägung im Eilverfahren.

Danach prüfen sie nach derzeitiger Beschweislage, was die schlimmeren Konsequenzen hätte. Ob Walijewa nicht teilnehmen dürfte und sich später die Sperre als unrechtmäßig herausstellt - oder sie zunächst an den Start gehen dürfte und sich das positive Dopingergebnis später bestätigt.

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Ihre Anwälte hätten "Gründe präsentiert, die Zweifel an ihrer Schuld" hinterließen, sagte IOC-Mitglied Denis Oswald. Es sei zu einer "Verunreinigung mit einem Produkt gekommen, das ihr Großvater eingenommen hat". Dies sei Teil der Verteidigung Walijewas im Eilverfahren über ihre Zulassung zum Damen-Einzel gewesen, fügte der Vorsitzende der Disziplinarkommission des Internationalen Olympischen Komitees hinzu.

Russischen Medien zufolge habe Walijewas Anwältin in der CAS -Anhörung darauf verwiesen, die Eiskunstläuferin könne aus einem Glas getrunken haben, das zuvor ihr Großvater genutzt habe. Durch eine Speichelübertragung könne dann die verbotene Substanz in ihren Körper gelangt sein. 

Der Dopingexperte Fritz Sörgel hält den Vortrag hingegen für eine Ausrede. "Die Menge für eine positive Dopingprobe kann nicht durch Speichel an einem Glasrand in den Körper gelangen", sagte der Pharmakologe aus Heroldsberg bei Nürnberg am Dienstag. Sörgel empfiehlt, nicht nur die B-Probe der 15 Jahre alten Team-Olympiasiegerin zu untersuchen, sondern auch die seitdem erfolgten negativen Tests.

"Man sollte das wissenschaftlich optimal machen. Die neuesten analytischen Methoden erhöhen die Nachweismöglichkeit im Vergleich zu denen in einem Doping-Labor um den Faktor fünf", erklärte der Wissenschaftler. Falls sich die Angaben der Europameisterin aus Russland als nicht richtig erweisen sollten und sie das Mittel aus ihrem Trainingsumfeld erhalten hätte, wäre das "ein krimineller Akt und rücksichtslos gegen einen jungen Menschen".

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Wada: Keine Ausnahmen für Minderjährige

Auch die Wada will sich der Urteilsbegründung nicht anschließen. Im Gegenteil: Die Aufhebung der vorläufigen Sperre von Walijewa nach dem positiven Dopingtest im Dezember 2021 durch den Disziplinarausschuss der russischen Anti-Doping-Agentur (Rusada) würde "nicht mit den Bestimmungen des Wada-Codes übereinstimmen", teilte die Wada mit.

Wie die Weltagentur erklärte, gibt es im Code "keine spezifischen Ausnahmen in Bezug auf obligatorische vorläufige Suspendierungen für 'geschützte Personen', einschließlich Minderjähriger." Auch das CAS-Argument, dass es aufgrund einer unklaren Beweislage und der Verzögerungen bei der Auswertung des Dopingtests unfair wäre, der Russin eine weitere Olympia-Teilnahme zu verwehren, ließ die Wada nicht gelten. Die Rusada, die Russische Anti-Doping-Agentur, trage eine Mitschuld an der Verzögerung.

"Was die Probenanalyse der Athleten anbelangt, so erwartet die Wada stets, dass die Anti-Doping-Organisationen mit den Labors in Verbindung stehen", hieß es in der Stellungnahme. Dadurch solle sichergestellt werden, dass diese die Probenanalyse beschleunigen und die Resultate vorliegen, bevor die Athleten zu Großveranstaltungen wie den Olympischen Spielen reisen oder dort antreten würden.

"Nach den der Wada vorliegenden Informationen wurde die Probe in diesem Fall von der Rusada nicht als Prioritätsprobe gekennzeichnet, als sie beim Anti-Doping-Labor in Stockholm einging", erklärte die Weltagentur. "Dies bedeutete, dass das Labor nicht wusste, dass es die Analyse dieser Probe beschleunigen sollte." Das Testresultat traf am 7. Februar bei der Rusada ein - nachdem die russische Mannschaft mit Walijewa in Peking Team-Gold gewonnen hatte.

Die Rusada wehrte sich gegen Vorwürfe. Walijewas Probe sei rechtzeitig an das Stockholmer Labor geschickt worden, teilte sie am Montag mit. Das Labor habe aber wenig später mitgeteilt, dass sich die Auswertung aufgrund der aktuellen Corona-Situation verzögere. Später habe Stockholm versichert, dass die Probe vorrangig behandelt und das Ergebnis noch vor Beginn der Spiele vorliegen werde. Dennoch sei es letztendlich erst am 7. Februar bei der Rusada eingegangen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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CAS zu positiver Dopingprobe: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47544 (abgerufen am: 07.10.2026 )

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