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In eigener Sache - nach dem EuGH-Urteil: Keine Social-Media-Plugins mehr auf LTO

07.08.2019

Social-Media-Plugins (Symbol)

(c) boygostockphoto - stock.adobe.com

LTO wird bis auf weiteres keine Social-Media-Buttons mehr einbinden. Schon bisher wurden Nutzerdaten erst an Facebook übertragen, wenn Leser aktiv Inhalte teilten. Diese Lösung reicht nach einem aktuellen EuGH-Urteil nicht mehr aus.

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Ende Juli entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Webseitenbetreiber, die einen "Gefällt-mir"- Button von Facebook auf ihrer Seite einbinden, für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ebenso verantwortlich sind wie Facebook. Und dass es an ihnen ist, die Nutzer über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren (EuGH, Urt. v. 29.07.2019, Az. C-40/17). Die Luxemburger Richter urteilten, dass die Seitenbetreiber ihre Leser vor Erhebung und Übermittlung der Daten an Facebook über diese Datenverarbeitung informieren und eine Einwilligung einholen müssen.

Nun werden bei LTO schon seit langem nicht automatisch Daten an Facebook übertragen. Weil wir - wie andere Seitenbetreiber auch - unsere Leser aber auch und gerade über soziale Netzwerke erreichen, nutzt LTO datenschutzfreundliche Social-Media-Buttons, die erst dann personenbezogene Daten an Facebook & Co. übermitteln, wenn der Nutzer sie aktiv anklickt.

Das Hauptproblem, das die Verbraucherzentrale NRW in dem vom EuGH entschiedenen Verfahren dazu motivierte, sich gegen die Social-Media-Plugins gerichtlich zu wehren, besteht also bei LTO nicht. Es werden gerade nicht schon mit dem Aufruf der Seite Daten wie die IP-Adresse des Nutzers an Facebook Irland übermittelt, unabhängig davon, ob er den "Gefällt mir"-Button anklickt oder auch nur ein Facebook-Nutzerkonto hat.

Dennoch haben wir nach der recht strengen Vorgabe des EuGH beschlossen, die Social-Media-Plugins bis auf Weiteres von unserer Seite zu entfernen. Das bedeutet, dass Leser die Artikel derzeit nicht von LTO aus über die normalerweise links (Desktop) bzw. oberhalb (mobil) davon positionierten Buttons in sozialen Netzwerken empfehlen können. Keine Auswirkungen hat das auf unsere sog. Facebook-Fanpage, also den von LTO betriebenen Facebook-Account - ebenso wenig wie auch auf alle anderen Accounts in den sozialen Netzwerken - , dem alle Leser weiterhin folgen und ihn abonnieren können.

Die Möglichkeit, von LTO aus in den sozialen Netzwerken über die Social-Media-Plugins Beiträge zu empfehlen, werden wir wieder zur Verfügung stellen, wenn Facebook, ähnlich wie für die Fanpages, eine Standardvereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit zur Verfügung stellt, aus der unsere Leser genau erfahren können, welche Daten wie an Facebook übertragen werden, wenn sie einen LTO-Artikel dort teilen. Zusätzlich werden wir dann, falls nötig, selbstverständlich unsere Datenschutzerklärung anpassen.

Auch in anderen Bereichen achten wir übrigens sehr genau auf Datenschutz. So ist LTO eine der wenigen werbefinanzierten Seiten, die das Tracking der Leser durch Werbenetzwerke vollständig unterbindet.

pl/LTO-Redaktion

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In eigener Sache - nach dem EuGH-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36875 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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