Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 05:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/home-sharing-untervermietung-grossstadt-berlin-zweckentfremdungsverbot-wohnraum
Fenster schließen
Artikel drucken
24411

Nach gerichtlichem Hinweis: Wird das Ber­liner Zwe­ck­ent­f­rem­dungs­ver­bot gelo­ckert?

08.09.2017

Haus-Schlüssel auf Holztisch

© psdesign1 - stock.adobe.com

Durch das Zweckentfremdungsverbot soll das übermäßige Vermieten von Wohnraum an Touristen aus gewerblichen Zwecken unterbunden werden. Das örtliche VG bewertete das Home Sharing aber zum Teil anders als der Gesetzgeber.

Anzeige

Die regelmäßige Untervermietung von Berliner Privatwohnungen an Touristen ist möglicherweise doch viel großzügiger erlaubt als es vom Senat vorgesehen ist. Zu dieser Einschätzung kommt eine Anwaltskanzlei, die für ihren Mandanten eine entsprechende Erlaubnis durchsetzte.

Der Bezirk Pankow hat einem Mandanten kürzlich eine Genehmigung zur Vermietung seiner Wohnung an mindestens 182 Tagen pro Jahr erteilt, wie es in einer Mitteilung der Kanzlei Redeker Sellner Dahs heißt. Für die Einschätzung entscheidend gewesen sei in dem Fall ihres Mandanten ein Hinweis des Berliner Verwaltungsgerichts (VG) - und die Zustimmung, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur halbjährlichen Untervermietung abgegeben habe.

Der Mandant wollte demnach seine Mietwohnung, in der er selber lebt, ab und zu an Touristen vermieten. Sein Antrag auf eine Genehmigung sei aber abgelehnt worden, woraufhin er beim VG klagte. In dem Prozess ist es laut der Mitteilung aber zu keinem Urteil gekommen, weil der Bezirk vorher die Genehmigung für mindestens 182 Tage pro Jahr erteilt habe. Er soll damit auf die Auffassung des Gerichts reagiert haben, wonach es kein öffentliches Interesse an der Erhaltung eines Wohnraums gäbe, wenn dieser bereits bewohnt würde. Denn der Allgemeinheit würde er so nicht entzogen.

Wird das Gesetz geändert?

Rechtsanwalt Dr. Christian Eckart, der für die Kanzlei unter anderem im Öffentlichen Wirtschaftsrecht tätig ist, sagt: "Die Genehmigung bedeutet eine Kehrtwende beim Berliner Zweckentfremdungsverbot. Der Fall ist verallgemeinerungsfähig: Berliner Home Sharer können auf Gleichbehandlung pochen."

Das Bezirksamt Pankow teilte mit, konkrete Auskünfte könnten derzeit zu dem Fall noch nicht gemacht werden, da das Klageverfahren noch offen sei. In der Mitteilung von Redeker Sellner Dahs heißt es, dass der Verwaltungsprozess nach beidseitigen Erledigungserklärungen beigelegt wurde.

Das Gesetz zum sogenannten Zweckentfremdungsverbot trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Damit sollte vor allem das übermäßige Vermieten von Wohnraum an Touristen zu gewerblichen Zwecken unterbunden werden. Aber auch normale Privatleute durften plötzlich ihre selbst bewohnten Eigentums- oder Mietwohnungen nur noch per Ausnahmeregelung ein paar Tage oder Wochen an Touristen vermieten. Diese Genehmigungen werden aber nur sehr selten erteilt.

FDP: Zeitweises Home Sharing soll möglich sein

Die Internet-Vermittlungsplattform Airbnb begrüßte die Entscheidung. "Dies ist ein wichtiger Schritt für Berliner, die zeitweise ihr Zuhause vermieten wollen und dem Wohnungsmarkt keinen Wohnraum entziehen", teilte der deutsche Geschäftsführer Alexander Schwarz mit. Airbnb betonte, wichtig sei die Unterscheidung zwischen Privatpersonen, die ihre selbst bewohnte Wohnung vermieten, weil sie verreisen oder pendeln, und gewerblichen Ferienwohnungsanbietern.

Die Einschätzung des Gerichts zeige, dass das zwischenzeitliche Vermieten des selbst genutzten Wohnsitzes "keine Zweckentfremdung ist und daher vom Gesetz ausgenommen werden muss". Zumindest aber müssten unbürokratisch Genehmigungen über 182 Tage erteilt werden.

Auch die FDP-Abgeordnete Maren Jasper-Winter forderte eine Änderung des Gesetzes. Nötig sei eine Ausnahme vom Zweckentfremdungsverbot für diejenigen, die ihre eigene Wohnung zeitweise vermieten möchten.

Bezirke setzen Verbot höchst unterschiedlich um

Deshalb schlägt die FDP-Fraktion vor, die Gruppe der Homesharer aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Das entkriminalisiere diese und entlaste andererseits die Verwaltung.

Bei der Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots sind die Bezirke höchst unterschiedlich aktiv, wie aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage von Jasper-Winter hervorgeht. Berlin-Mitte verhängte bisher Bußgelder in Höhe von 208.000 Euro, Tempelhof-Schöneberg kam auf 173.000 Euro, Pankow dagegen nur auf 18.000 Euro, Charlottenburg-Wilmersdorf lag bei 100 Euro. Neukölln gab an: "keine". Und Friedrichshain-Kreuzberg führt keine Statistik.

Knapp 6.000 Mietwohnungen seien wieder "dem Wohnungsmarkt zugeführt" worden, schrieb der Senat zwischenzeitlich. 1.329 davon in Friedrichshain-Kreuzberg, 935 in Tempelhof-Schöneberg und 711 in Neukölln.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach gerichtlichem Hinweis: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24411 (abgerufen am: 17.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Tourismus
    • Untervermietung
    • Wohneigentum
Ein Einfamlienhaus - Symbolbild 16.03.2026
Eigentum

OLG Zweibrücken hält Grundbucheintrag für unbestimmt:

Die Dach­ge­schoss­woh­nung, die keine war

Wenn im Dachgeschoss keine "abgeschlossene Wohnung" existiert, ist ein entsprechend eingetragenes Wohnrecht wegen Unbestimmtheit unwirksam, entschied das OLG Zweibrücken. Deshalb scheiterte die Räumungsklage eines Sohnes gegen seinen Vater.

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
Zwei Männer am Schreibtisch, einer unterzeichnet einen Vertrag 28.01.2026
Untervermietung

Bundesgerichtshof:

Unter­ver­mie­tung mit Gewinn ist kein "berech­tigtes Inter­esse"

Ein Mieter vermietete seine Wohnung weiter und verlangte doppelt so viel Miete, wie er selbst zahlte. Laut BGH ist egal, ob das gegen die Mietpreisbremse verstößt: Untervermieten, um Gewinn zu machen, ist schon kein "berechtigtes Interesse".

Artikel lesen
Grundstück des "Rangsdorfer Hausdramas" 07.01.2026
Wohneigentum

Oberlandesgericht sagt Termin ab:

Wird es einen Ver­g­leich im "Rangs­dorfer Haus­drama" geben?

Zwei Eheleute ersteigern ein Grundstück, bauen ein Haus und gründen eine Familie. Dann sollen sie das Gebäude abreißen und ausziehen, sie wären ruiniert. Nach einer BGH-Entscheidung sollte es vor dem OLG weitergehen, doch der Termin entfällt.

Artikel lesen
Die Berliner Warnmeldung am Morgen ist auf einem Handy zu sehen, mit dem ein Betroffener seinen Stromkasten ausleuchtet 07.01.2026
Strom

Energieversorgung in Berlin wiederhergestellt:

Welche Ver­si­che­rungen nach Strom- und Hei­zungs­aus­fall greifen

Zehntausende Bürger Berlins dürfen aufatmen: Am Mittwoch ist im Südwesten der Stadt die Stromversorgung wieder angelaufen. Wie steht es nun um die Rechte der Betroffenen? Welche Versicherung kommt für eventuelle Schäden auf?

Artikel lesen
Eingang zum Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 02.01.2026
BGH

Untervermietung, Verbrenner-Aus, Impfschäden:

Was der Bun­des­ge­richtshof 2026 wann ent­scheiden will

Untervermietung als Geschäftsmodell, Klimaklagen gegen Verbrenner, Corona-Impfschäden und mehr: Für wegweisende Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof 2026 schon Termine angesetzt. Welche das sind und worum es geht, hier in der Übersicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte
Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) im Im­mo­bi­li­en­recht

Bornheim und Partner mbB Rechtsanwälte, Hei­del­berg

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht/...

Hengeler Mueller, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Per­so­nal­re­fe­rent / Re­fe­rent (m/w/d) der Per­so­nal­lei­tung – St­ra­te­gie und...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Team­lei­ter / Team­lei­tung (m/w/d) HR Ser­vices / Ad­mi­ni­s­t­ra­ti­on

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Sportrecht im Selbststudium/ online

17.04.2026

Jubiläumssymposion "Notarielle Praxis und Europa"

24.04.2026, Jena

Vorbereitung auf die Prüfung der notariellen Amtsführung

17.04.2026

EU-Fahrerlaubnis

17.04.2026

Rechtsprechung zur Personenversicherung: Private Berufsunfähigkeits-, Unfall und Krankenversicherung

17.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH