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Aufsichtsrat des FC Bayern zur Steueraffäre: Hoeneß darf bleiben

06.05.2013

Der Bayern-Präsident hat dem Aufsichtsrat des Fußballvereins angeboten, seinen Vorsitz ruhen zu lassen bis die Behörden über seine Selbstanzeige entschieden haben. Das Führungsgremium hält an seinem in der Steueraffäre in die Kritik geratenen Vorsitzenden jedoch fest.

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Der Fußballmanager hatte sich im vergangenen Monat wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt. Obwohl dies unter bestimmten Umständen zur Straffreiheit führen kann, hatte die Staatsanwaltschaft München in der Folge das Anwesen des Unternehmers und Fußballmanagers dursucht.

In der Sitzung des Aufsichtsrats am Montag hat der mutmaßliche Steuerhinterzieher sich für sein früheres Fehlverhalten entschuldigt und angeboten, sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender ruhen zu lassen, "bis die zuständigen Behörden über die strafbefreiende Wirkung seiner Selbstanzeige entschieden haben".

Das Kontrollgremium will die Angelegenheit vorläufig jedoch lediglich beobachten und noch keine personellen Konsequenzen ziehen. "Im Interesse des FC Bayern, der sich voll und ganz auf das Erreichen der weiteren sportlichen Ziele im Champions League Finale am 25. Mai und im Deutschen Pokalfinale am 1. Juni 2013 konzentrieren soll, hat der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG nach intensiver Diskussion einvernehmlich entschieden, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG weiter ausüben soll", hieß es in der Mitteilung der Münchner, die rund anderthalb Stunden nach Sitzungsbeginn versandt worden war.

dpa/hog/LTO-Redaktion

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Aufsichtsrat des FC Bayern zur Steueraffäre: Hoeneß darf bleiben . In: Legal Tribune Online, 06.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8678/ (abgerufen am: 06.08.2022 )

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