Druckversion
Montag, 16.06.2025, 14:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/gesundheitsministerium-darf-nicht-vor-e-zigaretten-warnen
Fenster schließen
Artikel drucken
6049

OVG Nordrhein-Westfalen: Gesundheitsministerium darf nicht vor E-Zigaretten warnen

23.04.2012

Mit Beschluss vom Montag hat der 13. Senat des OVG dem Land Nordrhein-Westfalen durch einstweilige Anordnung die in einer Pressemeldung enthaltenen Warnungen vor E-Zigaretten untersagt. Wie die Bundesregierung auch bewertet das Ministerium die E-Zigarette als Arzneimittel, das ohne Zulassung nicht verkauft werden darf.

Anzeige

In einer Pressemeldung hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt. Diese stellten ein Arzneimittel dar, hätten als solche aber keien Zulassung, weshalb der Handel mit diesen Produkten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die seiner Meinung nach bestehende Rechtslage.

Nikotin sei, so das Ministerium in seiner Begründung, eine pharmakologisch wirkende Substanz, und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz.

Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem  Zusatz "Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen".

Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiligen Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das VG ab.

Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit einem Beschluss die Entscheidung des VG geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben (Beschl. v. 23.04.2012, 13 B 127/12).

Zur Begründung führen die Richter aus, dass mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette Überwiegendes dafür spreche, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit hin zu überprüfen. Vielmehr müsse das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vornehmen.

Danach seien die in der Pressemeldung und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

age/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OVG Nordrhein-Westfalen: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6049 (abgerufen am: 16.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Gesundheit
    • Rauchen
    • Rauchverbot
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Ursula von der Leyen 14.05.2025
EU-Kommission

EuG gibt der New York Times Recht:

Von der Leyen darf "Pfizer­gate"-SMS nicht ein­fach zurück­halten

Milliardenschwere Impfstoff-Deals, SMS mit einem Konzernchef: Im Prozess um die Herausgabe von Ursula von der Leyens Textnachrichten gibt es ein Urteil aus Luxemburg. Wenn es keine wichtigen SMS geben sollte, müsse das gut begründet werden.

Artikel lesen
Mann sitzt besorgt in seiner Wohnung 12.05.2025
Mietwohnung

BGH zu Härtefall nach Eigenbedarfskündigung:

Gesund­heits­zu­stand muss nicht zwin­gend mit ärzt­li­chem Attest belegt werden

Ein Mieter mit psychischen Beschwerden muss diese nicht mit einem fachärztlichen Attest belegen. Die Beurteilung seines Psychoanalytikers genügt, um einen Härtefall gegen die Eigenbedarfskündigung zu begründen, stellt der BGH klar.

Artikel lesen
Zigarettenautomat 02.05.2025
Rauchen

LG Heilbronn zu Warnhinweisen am Zigarettenautomaten:

Ein Auf­k­leber reicht

Ein Tabakgroßhändler muss nicht jede Auswahltaste eines Zigarettenautomaten mit Warnhinweisen versehen. Der Verbraucher benötige die Hinweise nicht: Seine Kaufentscheidung stehe schon vor dem Gang zum Automaten fest, so das LG Heilbronn.

Artikel lesen
Ein Mediziner berät zur Spirale 09.04.2025
Medizin

OLG Frankfurt am Main:

1.000 Euro Sch­mer­zens­geld nach Bruch einer Ver­hü­tungsspi­rale

Sogenannte Kupferspiralen gelten als beliebte Verhütungsalternative zur Antibabypille. Weil eine Frau infolge eines Produktfehlers noch einmal behandelt werden musste, erhält sie nun 1.000 Euro Schmerzensgeld.

Artikel lesen
Arzt hält ein Döschen Cannabis in den Händen 07.03.2025
Wettbewerbsrecht

OLG Frankfurt am Main sieht Irreführung:

Ver­mitt­lungs­portal darf nicht für medi­zi­ni­sches Cannabis werben

Behandlung mit Cannabis auf Rezept – und das Ganze digital? Ein Vermittlungsportal verstößt mit diesem Angebot gleich dreimal gegen Wettbewerbs- beziehungsweise Berufsrecht, so das OLG Frankfurt am Main.

Artikel lesen
Eine Gruppe Menschen trinkt Kaffee 06.03.2025
Interview

Das bringen juristische Communities:

"Viele Juristen zwei­feln oder haben Zukunft­s­ängste"

Ob bei der Hausarbeit im Studium oder später im Beruf: Viele Juristen sind Einzelkämpfer. Woran das liegt und wie juristische Communities unterstützen können, erklärt Anwältin und Coach Marie-Theres Boetzkes im Interview.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Re­fe­rent (m/w/d)

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz , Spey­er

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Pots­dam

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht/...

Hengeler Mueller , Ber­lin

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Voll­ju­rist*in (m/w/d) für die Lei­tung des Recht­sam­tes

Stadt Wilhelmshaven , Wil­helms­ha­ven

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Health­ca­re/Li­fe Sci­en­ce

Hengeler Mueller , Ber­lin

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Webinar Weltraumrecht «Wettlauf ins All – Europas Rolle, Liechtensteins Beitrag»

17.06.2025

Webinar: RVG-Erhöhung 2025 – so rechnen Sie richtig ab!

18.06.2025

Webinar: RVG-Erhöhung 2025 – so rechnen Sie richtig ab!

18.06.2025

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
Die RVG-Reform 2025 - so rechnen Sie richtig ab!

18.06.2025

Triff Möhrle Happ Luther auf der Stellenwerk Messe Hamburg

18.06.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH