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Experten diskutieren Gesetzentwürfe zur Frauenquote: Von "Symbolcharakter" bis "verfassungswidrig"

24.02.2015

Bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Frauenquote bei Führungspositionen besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses und des Rechtsauschusses am Montagnachmittag deutlich. Einige Experten halten Teile des Vorhabens gar für verfassungswidrig.

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Aus Sicht der ehemaligen Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, bringt der Regierungsentwurf, der unter anderem vorsieht, ab 2016 schrittweise eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen einzuführen, "keine nennenswerten Verbesserungen". Vielmehr seien erhebliche Akzeptanzprobleme zu erwarten ebenso wie die Zunahme von Bürokratie und Verwaltungsaufwand.

Deutliche Kritik an der Vorlage der Bundesregierung kam auch von Kristin Rose-Möhring, Vorsitzender des Interministeriellen Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden. Insbesondere die neutrale Geschlechteransprache, auch als Männerquote bezeichnet, sei falsch. Strukturelle Benachteiligungen gebe es im Grunde nur bei Frauen, so Rose-Möhring. Werde an dem Entwurf nicht Grundlegendes verändert, sei es besser auf das Gesetz zu verzichten. "Dann verschlechtert sich die Situation zumindest nicht", sagte sie.

"Männer werden nicht benachteiligt"

Sowohl Martin Heidebach von der Ludwig-Maximilians-Universität München als auch Torsten von Roetteken, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ordneten die Männerquote gar als verfassungswidrig ein. "Männer werden nicht benachteiligt, daher muss der Passus gestrichen werden", forderte Heidebach. Die "starre" Quote von 30 Prozent bezeichnete er zumindest als "verfassungsrechtlich und europarechtlich riskant". Dennoch sei sie seiner Ansicht nach gerechtfertigt. Roetteken attestierte der Paritätsvorgabe im Gesetz "planwirtschaftliche Züge". Folge dieses Ansatzes könne künftig auch eine Quotierung nach Alter, Herkunft oder Religion sein, warnte er.

Kein Problem mit der Männerquote hatte hingegen Professor Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Der Gesetzgeber dürfe sehr wohl vorbeugende Regelungen erlassen, befand er.

"Leerer Stuhl" sorgt für Unmut

Optimistischer ordnete Monika Schulz-Strelow vom Verein "Frauen in die Aufsichtsräte" das Gesetzesvorhaben ein. Die Regelung habe "Symbolcharakter", auch wenn sie sich mehr gewünscht hätte. Das gegen die Frauenquote angeführten Argument, es fänden sich nicht ausreichend qualifizierte Frauen für den Aufsichtsratsposten, sei nicht zutreffend sei. Insofern sei die Sanktionsregelung, wonach der Platz im Aufsichtsrat unbesetzt bleiben müsse, sollte die Quote nicht erreicht werden, angemessen.

Professor Kay Windthorst von der Stiftung Familienunternehmen hingegen bewertetet die Sanktion des "leeren Stuhls" als "sehr drastisch". Insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Gremienentsendungsgesetz ein Verstoß gegen die Quote nur zu Berichtspflichten führt, "während bei Unternehmen, wo der Bund nicht beteiligt ist, dies zur Nichtigkeit der Vorstandsentscheidung führen soll".

Umstritten war auch die Frage, ob die 30-Prozent-Quote für die Gruppe der Arbeitnehmervertreter und der Anteilseigner im Vorstand einzeln oder getrennt gelten soll. Elke Harnack vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verwies darauf, dass die Arbeitnehmerseite in aller Regel kein Problem habe, die Quote zu erfüllen. Auf der "Kapitalseite" gebe es hingegen erheblichen Nachholbedarf. Angesichts dessen lehne der DGB die im Regierungsentwurf als Regelfall vorgesehene Gesamtbetrachtung beider Gruppen bei der Berechnung der Quote ab.

Barbara Mayer vom Deutschen Anwaltsverein begrüßte es hingegen, dass - anders als noch im Referentenentwurf - eine Gesamtbetrachtung vorgesehen sei. Da ein Widerspruch dagegen von beiden Seiten möglich sei und auch eine zeitweise Unterbesetzung zugelassen werde, sei keine Seite schlechter gestellt, als es ohne Gesamtbetrachtung der Fall wäre, argumentierte Mayer.

mbr/LTO-Redaktion

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Experten diskutieren Gesetzentwürfe zur Frauenquote: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14778 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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