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Nach Aussage zur Wahlkampffinanzierung: Frauke Petry wegen Meineids ange­klagt

04.10.2017

Frauke Petry

blu-news.org, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0; Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Frauke Petry, Bundestagsabgeordnete und früheres Mitglied der AfD, wird wegen Meineids angeklagt. Sie soll vor einem Wahlprüfungsausschuss bezüglich der Finanzierung eines Landtagswahlkampfes gelogen haben.

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Die frühere AfD-Bundesvorsitzende und neu gewählte Bundestagsabgeordnete Frauke Petry muss sich wohl vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft (StA) Dresden hat gegen Petry Anklage wegen Meineids erhoben, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Grund ist eine Aussage, die Petry 2015 in einem Prozess bezüglich der Finanzierung des Landtagswahlkampfes der AfD 2014 in Sachsen gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages in Dresden unter Eid falsch ausgesagt zu haben.

In dem Ausschuss wurde sie zu Darlehen der Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes befragt. Die AfD soll damals von ihren Kandidaten Darlehen zur Unterstützung des Wahlkampfes gefordert haben. Der frühere Bautzener AfD-Kreisverbandschef Arvid Immo Samtleben hatte im September 2014 Beschwerde eingereicht, weil man ihn von der Liste gestrichen hatte, auf die er ursprünglich gewählt worden war.

AfD-Schatzmeister widerspricht Petry

Samtleben führte dies auf Intrigen innerhalb der AfD und den Umstand zurück, dass er der Partei im Gegenzug für den Listenplatz kein Darlehen gewährt habe. Die Parteispitze führte dagegen mangelhafte Arbeit Samtlebens an. Nach der Landtagswahl legte dieser Einspruch ein, was die Listenaufstellung zu einem Fall für den Wahlprüfungsausschuss machte.

Petry soll vor dem Ausschuss ausgesagt haben, die Kandidaten hätten nach einer erfolgreichen Landtagswahl entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollten. Damit begab sie sich aber zum einen in Widerspruch zur Aussage ihres Vorstandskollegen und Schatzmeister Carsten Hütter, der ausgesagt hatte, Petry habe sich auf mehreren Vorstandssitzungen nach Zahlungseingängen bezüglich der Darlehen erkundigt. Sie selbst gab an, erst ein Jahr nach der Wahl von den tatsächlich gezahlten Darlehen erfahren zu haben.

Zum anderen sollen ihre Angaben Darlehensverträgen der AfD widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichte.

StA lehnte Anklageerhebung zunächst ab

Hütter war zwischenzeitlich durch die StA vom Vorwurf des Meineids entlastet, was den Verdacht gegen Petry erhärtete, gegen die ebenfalls ermittelt wurde. Der Immunitätsausschuss des Landtages hatte am 17. August einem Antrag der Staatsanwaltschaft zugestimmt, der damaligen AfD-Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Petry hatte sich im Vorfeld auch selbst dafür ausgesprochen: Ein Verfahren biete die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie seinerzeit.

Noch im Mai 2016 hatte die Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung gegen Petry abgelehnt. Sie war damals zu der Einschätzung gekommen, der Wahlprüfungsausschuss sei "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" im Sinne des Strafgesetzbuches. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft hatte dies jedoch zügig korrigiert.

Petry hatte nach der Bundestagswahl, die ihr ein Direktmandat beschert hatte, überraschend ihren Austritt aus der AfD angekündigt und dies mit Differenzen über die inhaltliche Ausrichtung der Partei begründet. Als Bundestagsabgeordnete genießt sie ebenfalls Immunität, sobald sich das Parlament konstituiert hat. Das zuständige Gericht müsste dann im laufenden Verfahren einen Antrag auf Aufhebung dieser stellen, so Lorenz Haase, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der StA Dresden gegenüber LTO.*

mam/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

*Update bzgl. Petrys neuer Funktion als Bundestagsabgeordnete, geändert am Tag der Veröffentlichung, 18.08 Uhr.

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Nach Aussage zur Wahlkampffinanzierung: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24831 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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