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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Russ­land for­mell kein Teil der Men­schen­rechts­kon­ven­tion mehr

16.09.2022

Der Europarat

Russland hat vor einem halben Jahr seinen Austritt erkärt. Seit Freitag ist es offiziell nicht mehr Teil des Abkommens. Leonid Andronov/stock.adobe.com

Der Europarat hat Russland wegen des brutalen Krieges aus seinem Kreis ausgeschlossen. Seit Freitag unterliegt das Land formell nicht mehr der europäischen Menschenrechtskonvention.

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Russland ist ab sofort nicht mehr Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Austritt aus dem Abkommen wurde von russischer Seite bereits vor einem halben Jahr bekannt gegeben und ist formell seit Freitag gültig, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mitteilte. Der Europarat hatte das Land wegen des brutalen Kriegs gegen die Ukraine ausgeschlossen.

Ganz zu Ende ist es aber nicht: Am Gericht seien noch 17.450 Klagen gegen Russland anhängig. Sie seien alle bis zum Stichtag 16. September eingereicht und müssten deswegen vom Gericht geprüft werden, hieß es weiter. Laut Konvention sei Russland weiterhin vertraglich gebunden, die Urteile dieser verbliebenen Klagen umzusetzen. Das russische Parlament hatte Anfang Juni jedoch Gesetze erlassen, wonach die russischen Behörden die Urteile des EGMR nicht befolgen müssen.

Die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Renata Alt (FDP), bezeichnete den Austritt Russlands aus der Konvention als bedauerlich. "Durch diese weitere Isolation sorgt Putin dafür, dass Millionen von Russinnen und Russen nicht mehr durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt sind." Auch der Europarat hatte aus dem gleichen Grund noch am Montag den Wunsch geäußert, Russland in Zukunft wieder als Mitglied der Konvention aufnehmen zu können.

Der Europarat und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg setzen sich gemeinsam für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Sie gehören nicht zur Europäischen Union.

dpa/LTO-Redaktion
 

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49647 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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