Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 03:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-urteil-c-4-11-asyl-antrag-zustaendigkeit-griechenland
Fenster schließen
Artikel drucken
10042

EuGH zu Asylanträgen: Die Suche nach der Zuständigkeit

14.11.2013

Der Fall des Iraners Kaveh Puid hat den EuGH in Luxemburg beschäftigt. Da Deutschland den Flüchtling nicht nach Griechenland überstellen darf, muss ein anderer Mitgliedstaat seinen Asylantrag prüfen. Nur welcher? Dieser Frage müsse die Bundesrepublik selbst nachgehen, stellten die Richter klar.

Anzeige

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am Donnerstag mit der Dublin-II-Verordnung befasst (Urt. v. 14.11.2013, Az. C 4/11). Diese bestimmt, welcher Mitgliedstaat für die Entscheidung über einen gestellten Asylantrag zuständig ist.

Angefragt hatte der Hessisches Verwaltungsgerichtshof (VGH), der sich mit dem Fall des iranischen Flüchtlings Kaveh Puids befasst. Nach einem Bericht des Netzwerks "Pro Asyl" floh der Mann 2007 aus seinem Heimatland als politisch Verfolgter. Über Griechenland kam er nach Deutschland, hier leben seine Eltern und seine Schwester. Sein in der Bundesrepublik gestellter Asylantrag wurde abgelehnt, da die Behörden an der Zuständigkeit Deutschlands zweifelten. Nach der Dublin-II-Verordnung sei Griechenland zuständig, weil Puid dort das erste mal den Boden der EU betreten habe.

Deutschland kann, muss aber nicht

Daraufhin klagte der Mann erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main. Das Gericht war der Ansicht, in Griechenland bestünde für den Flüchtling die Gefahr, dass seine Grundrechte verletzt würden. Die Bedingungen in Griechenland für Flüchtlinge hatte zunächst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als "unmenschlich" gewertet. Anschließend hatte auch der EuGH festgestellt, dass ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den ursprünglich zuständigen Mitgliedstaat überstellen darf, wenn er dort wegen systemischer Mängel des Asylverfahrens Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden (Urt. v. 21.12.2011, Az. C-411/10 und C-493/10).

Diese Rechtsprechung bestätigten die Luxemburger Richter nun und erklärten auf die Anfrage der Frankfurter Kollegen, dass Deutschland in einem solchen Fall nicht verpflichtet sei, den Antrag des Asylbewerbers zu prüfen. Es könne dies aber tun.

Sofern die Bundesrepublik nicht selbst prüfen wolle, müsse sie jedoch zumindest das tatsächlich zuständige Land ermitteln. Hierzu diene wiederum die Dublin-II-Verordnung. Dort sind Kriterien in einer Rangfolge enthalten, nach denen sich die Zuständigkeit bestimmt. Dazu gehört, dass bereits Familienangehörige in einem Mitgliedstaat leben oder dem Antragsteller ein Visum erteilt wurde. Lässt sich danach nicht klären, wer den Antrag nun bearbeiten muss, ist der Mitgliedstaat zuständig, in dem der Antrag gestellt wurde.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zu Asylanträgen: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10042 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Asyl
    • Flüchtlinge
    • Menschenrechte
Schild mit dem Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union, vor dem EuGH in Luxemburg 04.06.2026
Asyl

EuGH zu Leistungen für Asylbewerber in "Dublin-Fällen":

Bett, Brot und Seife rei­chen nicht

Auch ausreisepflichtigen Asylbewerbern steht nach EU-Recht ein "angemessener Lebensstandard" zu. Regelungen im deutschen Asylrecht, wonach in Dublin-Fällen keine Geldleistungen gewährt werden, sind deshalb unionsrechtswidrig, so der EuGH.

Artikel lesen
Abschiebung (Symbolbild) 02.06.2026
Migration

Verschärfungen der Migrationspolitik:

EU einigt sich auf Abschie­be­zen­tren in Dritt­staaten

Die EU will mehr Abschiebungen ermöglichen und hat sich auf die umstrittenen Rückkehrzentren in Drittstaaten geeinigt. Dort sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können.

Artikel lesen
Keir Starmer 01.06.2026
Flüchtlinge

Ruanda unterliegt vor Schiedsgericht:

Kein Geld von Großbri­tan­nien nach geplatztem Asyl-Deal

Die britische Regierung hatte den umstrittenen Asyl-Deal mit Ruanda gekündigt. Er war teuer und brachte nichts. Ruanda zog vor das Ständige Schiedsgericht und forderte Schadenersatz. Vergeblich.

Artikel lesen
Die Flaggen Georgiens und der Europäischen Union wehen Seite an Seite zwischen Häusern. 22.05.2026
Asyl

Erste Normenkontrolle nach neuem Asylrecht:

BVerwG prüft Geor­giens Status als sicheres Her­kunfts­land

Ist EU-Beitrittskandidat Georgien ein sicheres Herkunftsland? Das muss nun das BVerwG entscheiden. Das erste VG hat unter der Neuregelung eine Normenkontrolle für die Bestimmung eines Staates zu einem sicheren Herkunftsstaat vorgelegt.

Artikel lesen
Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgericht. 21.05.2026
Sozialhilfe

BVerfG zum Asylbewerberleistungsgesetz 2018/2019:

Ver­fas­sungs­widrig? Ja. Mehr Geld? Nein.

Der Staat berechnete die Höhe von Asylbewerberleistungen jahrelang mit veralteten Daten – obwohl neuere Zahlen längst vorlagen. Das BVerfG nennt das verfassungswidrig. Folgen hat der Verstoß für den Staat allerdings kaum.

Artikel lesen
Der damalige philippinische Polizeidirektor Ronald Dela Rosa (rechts) bei einer Pressekonferenz in Manila am 24.Oktober 2017. Im Hintergrund politische Gefangene in Strafkleidung. 11.05.2026
Völkerstrafrecht

Verbrechen gegen die Menschlichkeit:

IStGH erlässt Haft­be­fehl gegen phi­l­ip­pi­ni­schen Ex-Poli­zei­chef

Tausende Menschen wurden im erbarmungslosen "Kampf gegen Drogen" auf den Philippinen getötet. Die internationalen Richter gehen gegen Ex-Präsident Duterte vor – und nun auch gegen den ehemaligen Polizeichef.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Re­gu­lie­rungs­recht

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) Ven­tu­re Ca­pi­tal (VC) /...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln und 1 wei­te­re

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Wahl­sta­ti­on (m/w/d) Kar­tell­recht in Brüs­sel

Latham & Watkins LLP, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH