Druckversion
Monday, 15.08.2022, 08:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-generalanwalt-afghanistan-papiere-funke-medien-nrw-militaerische-lageberichte-schlussantraege/
Fenster schließen
Artikel drucken
31691

EuGH-Generalanwalt zu militärischen Lageberichten: "Afg­ha­nistan-Papiere" fallen nicht unter Ur­he­ber­rechts­schutz

25.10.2018

vertrauliche dokumente

©gunnar3000-stock.adobe.com

Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Szpunar fallen die "Afghanistan-Papiere" nicht unter das Urheberrecht. Das Urheberrecht könne nicht als Abwehrargument gegen Journalisten zweckentfremdet werden, heißt es in seinen Schlussanträgen.

Anzeige

Die Bundesrepublik Deutschland erstellt wöchentlich einen militärischen Lagebericht über die Auslandseinsätze der Bundeswehr und die Entwicklungen in den Einsatzgebieten. Diese "Unterrichtungen des Parlaments" (UdP) fallen unter die niedrigste Geheimhaltungsstufe und erhalten die Kennzeichnung "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch". Diese Dokumente sind etwa ausgewählten Abgeordneten des Bundestages oder gewissen Dienststellen des Verteidigungsministeriums vorbehalten. Lediglich eine gekürzte Fassung des militärischen Berichtes wird als "Unterrichtung der Öffentlichkeit" veröffentlicht.

Nachdem die deutsche Mediengruppe Funke Medien NRW den Zugang zu sämtlichen UdP beantragte und dieser abgelehnt wurde, gelangte sie auf unbekanntem Wege an die ausführliche Version der Berichte und veröffentlichte sie in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung unter der Bezeichnung "Afghanistan-Papiere". Zwar sah die Bundesrepublik von einer Strafanzeige ab, klagte jedoch gegen die Funke Medien NRW wegen Urheberrechtsverletzungen vor den Zivilgerichten auf Unterlassung.

Der Fall gelangte schließlich auf den Prüfstand des Bundesgerichtshofs (BGH), der sich nicht sicher war, wie die unionsrechtlichen Vorgaben zum Urheberrecht auszulegen sind. Mit der Bitte um Klärung rief er deshalb den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

Kein Urheberrechtsschutz für reines Informationsmaterial

Der Generalanwalt Maciej Szpunar führt in seinen Schlussanträgen nun aus, dass militärische Lageberichte grundsätzlich nicht unter das unionsrechtliche Urheberrecht fallen. Denn als reine Informationsdokumente, die in einer völlig neutralen und standardisierten Sprache abgefasst seien, stellen sie keine urheberrechtlich zu schützenden Werke dar. Ob die "Afghanistan-Papiere" solche "rohen Informationsdokumente" darstellen oder nicht, müssen aber die deutschen Gerichte entscheiden.

Doch selbst wenn die deutschen Gerichte zu dem Ergebnis kommen sollten, dass die militärischen Berichte unter das Urheberrecht fallen, ist laut Szpunar ein urheberrechtlicher Schutz solcher Dokumente nicht erforderlich. Denn das Ziel, das die Bundesrepublik mit ihrer Unterlassungsklage verfolge, habe überhaupt nichts mit den Zielen des Urheberrechts zu tun. Der Bundesrepublik gehe es in erster Linie um den Schutz der Vertraulichkeit bestimmter als sensibel eingestufter Informationen. Das Urheberrecht werde hier also zu der Verfolgung von Zielen instrumentalisiert, die ihm völlig fremd sind.

Urheberrecht ist keine Hintertür für Geheimhaltung

Würde man das anders sehen, käme dies einem Grundrechtseingriff gleich, der nicht nur nicht erforderlich sei, sondern grob schädlich für die Meinungsfreiheit. Denn wichtiger Bestandteil der Meinungsfreiheit sei auch die Freiheit der Medien, die die Kontrolle des Staates gewährleiste. Diese Kontrolle könne zwar immer dann zu Recht verweigert werden, wenn die Veröffentlichung der Dokumente eine Bedrohung für die wesentlichen Interessen des Staates begründen könne. Laut Szpunar muss der Staat dann aber solche Dokumente als entsprechend geheim kennzeichnen. Tut er das nicht, könne er die Kontrolle seines Handelns durch die Medien nicht dadurch verhindern, dass er sich auf das Urheberrecht beruft.

tik/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH-Generalanwalt zu militärischen Lageberichten: "Afghanistan-Papiere" fallen nicht unter Urheberrechtsschutz . In: Legal Tribune Online, 25.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31691/ (abgerufen am: 15.08.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Memes und Urheberrecht - Who let the memes out?
  • Erstes Jubiläum des UrhDaG - Die Gewinner und Ver­lierer der Urhe­ber­rechts­re­form
  • EuG bestätigt EU-Sendeverbot - RT France bleibt ver­boten
  • AG München - Wann wird eine Burg zum ''Lost Place''?
  • BGH zur Berichterstattung über Strafverfahren - Klappe, die Dritte
  • Rechtsgebiete
    • Urheber- und Medienrecht
  • Themen
    • EuGH
    • Medien
    • Pressefreiheit
    • Urheber
TopJOBS
Voll­ju­rist / Syn­di­kus­an­walt (d/m/w)

DZV.NRW - Digitalpublisher und Zeitungsverleger Verband NRW e.V. , Düs­sel­dorf

Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

As­sis­tenz (w/m/d)

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

DLA Piper UK LLP , Köln

Le­gal Coun­sel / Re­fe­rent Jus­t­i­tia­riat (m/w/div)

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte , Mün­chen

Voll­ju­rist (m/w/d) als Lek­tor/Pro­dukt­ma­na­ger

C.F. Müller GmbH , Hei­del­berg

Pa­tent­re­fe­rent / Pa­ten­tas­ses­sor (w/m/d)

Hogan Lovells International LLP , Mün­chen

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ver­trags­recht mit Tech­no­lo­gie­be­zug (auch...

Witzel Erb Backu & Partner , Mün­chen

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Fach­re­fe­rats­lei­ter*in (w/m/d)

Hagen Law School in der iuria GmbH , Ha­gen

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht im Fernstudium/online

15.08.2022

Montagmorgenkaffee: Mach deine Ziele netzwerk-attraktiv

15.08.2022

Aktuelle Fragen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge (5 Std. FAO)

17.08.2022, Köln

Sommerseminar im Familienrecht – Komplettbuchung (15 Std. FAO in 2 Modulen)

19.08.2022, Köln

Die digitale Kanzlei: Insights für die anwaltliche Praxis

18.08.2022, Berlin

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH