Wie weit reicht die Versammlungsfreiheit, wenn andere Versammlungen gestört werden? Können Urheber bald an OpenAI mitverdienen? Und warum sind voyeuristische Fotos nicht strafbar? Dies und mehr in Folge 46 des LTO-Podcasts Die Rechtslage.
Das Landgericht München I sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter Lieder durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Die von der GEMA angestrengte Klage könnte weitreichende Folgen haben.
Ist eine Serie für einen Preis nominiert, wollen alle beteiligten Regisseure namentlich genannt werden. Dass auch ein Co-Regisseur Rechtsanspruch darauf hat, entschied nun das LG Köln. Es geht um die Reality-Serie "Kaulitz & Kaulitz".
Sowohl vor dem BGH als auch vor dem BVerfG scheiterte RTL damit, die Offenlegung von Werbeeinnahmen an eine Fernsehproduzentin zu verhindern. Auf die Auskunft wartet diese trotzdem noch – und beantragte kürzlich Zwangshaft.
Spannendes aus dem Bereich KI und Urheberrecht: Ein neuer Verhaltenskodex der EU soll unter anderem Anbieter von großen Sprachmodellen dabei unterstützen, das Urheberrecht einzuhalten. Nico Kuhlmann erklärt, was genau darinsteht.
Seit Jahren klagt der Springer Verlag gegen den Werbeblocker von Eyeo. Was geht vor: Urheberrecht oder Freiheit im Internet? Der BGH hat nun entschieden und an das OLG verwiesen.
Der BGH bestätigt, was der EuGH vorgegeben hat: Cheat-Software für Konsolen verletzt kein Urheberrecht – solange nur der Spielablauf manipuliert wird, nicht aber der Quellcode. Sony geht leer aus, Schummler dürfen weiter Gas geben.