Von Darth Vader bis Homer Simpson: Disney und Universal klagen gemeinsam gegen den KI-Bildgenerator Midjourney. Der Vorwurf: Die Plattform verletze beim Erzeugen und Verbreiten von Bildern das Urheberrecht an den legendären Filmfiguren.
Wegen der Veröffentlichung eines nicht anonymisierten Beschlusses verklagte ein Anwalt OpenJur. Das LG Hamburg wies die Klage ab. Für den Gerichtsfehler hafte OpenJur weder nach DSGVO noch BGB. Der Betrieb dieser Datenbank sei Journalismus.
Der Birkenstock war die erste Gesundheitslatsche ihrer Art. Heute zieht Barbie statt Highheels lieber Sandalen an. Kunst im Sinne des Urheberrechts wollte der BGH nicht erkennen. Annika Jacobsenüberzeugt die Begründung nicht.
Birkenstock hat mit seinen Sandalen vor dem Bundesgerichtshof eine Schlappe einstecken müssen: Sie zählen nicht als Kunstwerk und genießen daher keinen Urheberschutz. Gegen Nachahmer will das Unternehmen aber weiter vorgehen, kündigte es an.
Eine Filmemacherin will nachträglich mehr Geld von RTL für ihre Sendungen. Doch wie viel kann sie fordern? Dazu muss sie wissen, wie viel ihre Sendungen RTL eingebracht haben, inklusive der Werbeeinnahmen. Das entschied das OLG Köln.
ChatGPT spuckt auch Songtexte aus, wenn danach gefragt wird. Für diese Wiedergabe sowie für das entsprechende Training der KI mit Songtexten hat die Gema aber nie Lizenzen erteilt – und deshalb Klage eingereicht.
Wahlkampf braucht Musik – aber nicht alle Künstler wollen, dass ihre Songs dort landen. So Herbert Grönemeyer. Er verbietet die Nutzung von “Zeit, dass sich was dreht” der CDU und den Grünen. Geht das urheberrechtlich?
Fotos per Drohne verlassen das übliche Auge des Betrachters und sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt. Wo die Grenzen genau liegen und mehr Hintergründe zum jüngsten BGH-Urteil von Frank Fischer und Laura Marie Münster.