Druckversion
Samstag, 11.04.2026, 06:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eug-t42712-oesterreich-staatliche-beihilfe-bayernlb-hgaa-finanzierung
Fenster schließen
Artikel drucken
18293

EuG zu staatlichen Beihilfen: Öst­er­reich hat auch geholfen

28.01.2016

Bankenrettung (Symbolbild)

© K.-U. Häßler - Fotolia.com

Der EuG hat entschieden, dass die Kommission die Finanzierungsgarantie Österreichs gegenüber der BayernLB beim Kauf der Hypo Group Alde Adria zu Recht als staatliche Beihilfe qualifiziert hat.

Anzeige

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat entschieden, dass die Garantie, die Österreich der Bayerischen Landesbank (BayernLB) im Rahmen ihrer Umstrukturierung hinsichtlich der Kreditlinien der BayernLB zugunsten der Hypo Group Alpe Adria gewährt hat, eine staatliche Beihilfe darstellt, die jedoch mit dem Unionsrecht vereinbar war. Die Nichtigkeitsklage Österreichs gegen die Beschlüsse der Kommission wurde daher abgewiesen (Urt. v. 28.01.2016, Az. T-427/12). Mit diesem Prüfsiegel aus Brüssel fürchtet Österreich, für den Milliardenbetrag geradestehen zu müssen.

Die österreichische Finanzgruppe Hypo Group Alpe Adria (HGAA) wurde Ende 2009 von Österreich notverstaatlicht. Bis dahin hielt die BayernLB rund 67 Prozent der Anteile der HGAA. Im Kontext der Verstaatlichung wurden die HGAA-Anteile von den Aktionären zum symbolischen Preis von einem Euro pro Aktionär zu 100 Prozent auf die Republik Österreich übertragen. Im Rahmen des zwischen Österreich und der BayernLB geschlossenen Kaufvertrags verpflichtete sich Letztere dazu, ihre bestehenden Kreditlinien zur konzerninternen Finanzierung in Höhe von 2,6 Milliarden Euro zugunsten der HGAA bis Ende 2013 auf deren Konten zu lassen. Dafür erhielt die BayernLB von Österreich eine Garantie über die Rückzahlung dieser Finanzierung.

Keine Rechtsfehler

Österreich machte geltend, dass es vor der Qualifizierung der gewährten Finanzierungsgarantie als Beihilfe nicht gehört worden sei. Außerdem argumentierte die Republik, dass die EU-Kommission in ihrer Entscheidung nicht begründet habe, warum es sich um eine staatliche Beihilfe handele und warum diese mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar sei.

Nach Auffassung Österreichs verstößt die Entscheidung der EU-Kommission auch in mehreren Punkten gegen den EU-Vertrag. Österreich machte etwa das dort verankerte Bailout-Verbot geltend, also ein Verbot der gegenseitigen Schuldenübernahme. Außerdem sei die EU-Kommission nicht zuständig, heißt es in der Klage.

Die Richter befanden, dass die Kommission rechtsfehlerfrei zu ihrem Ergebnis gekommen ist. Auch die Argumentation, Österreich habe niemals die Absicht gehabt, der BayernLB eine Beihilfe zu gewähren, überzeugte das EuG nicht.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuG zu staatlichen Beihilfen: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18293 (abgerufen am: 11.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Banken
    • Bankenkrise
    • Finanzierung
    • Kredite
  • Gerichte
    • Gericht der Europäischen Union
Eine weibliche Führungskraft am Tisch mit Mitarbeitenden 07.03.2026
Diskriminierung

Zum Weltfrauentag: Automatisierte Diskriminierung von Frauen:

Wenn die KI nur "And­reas" und "Michael" kennt

KI wird mit historischen Daten trainiert und reproduziert so Diskriminierungen – Chefs sind dann meistens männlich und Frauen verdienen schlechter. Besonders in Bewerbungsprozessen und bei Kreditwürdigkeitsprüfungen ist das ein Problem.

Artikel lesen
GLS Bank 20.01.2026
Extremismus

Wenn Banken Richter spielen:

Kein Konto für poli­tisch Unwill­kom­mene?

Vermehrt lehnen Banken Kunden ab oder kündigen bestehende Konten aufgrund politischer Haltungen. Dies wirft grundsätzliche Fragen auf, insbesondere über den Zugang zum Zahlungsverkehr als gesellschaftliche Grundvoraussetzung.

Artikel lesen
Die Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer 19.01.2026
Banken

Millionen-Coup in Gelsenkirchen:

Warum der Tresor-Ein­bruch für die Bank teuer werden könnte

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen droht Tausenden Kunden ein finanzielles Desaster. Haftet dafür die Bank? Julius Verse zeigt, warum eine ignorierte Alarmmeldung zum juristischen Knackpunkt werden könnte. 

Artikel lesen
Schild mit dem Schriftzug "Bundesgerichtshof" am Gerichtsgebäude. 18.12.2025
Schufa

Revision vorm BGH erfolgreich, Ausgang der Berufung noch offen:

Schufa muss erle­digte Zah­lungs­stör­ungen nicht sofort löschen

Die Schufa darf Einträge zu Zahlungsausfällen grundsätzlich auch dann noch speichern, wenn sich die betreffende Zahlungsstörung erledigt hat, weil die Forderung beglichen wurde. Das entschied der BGH. Der Rechtsstreit geht nun aber weiter.

Artikel lesen
Michael Kretscher, Ministerpräsident von Sachsen, gemeinsam mit Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) und Alexander Schweitzer (SPD), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, am 4.12.2025 auf der Pressekonferenz zur Ministerpräsidentenkonferenz 15.12.2025
Kommunen

Finanzielle Rettung der Kommunen:

Kom­p­li­zierter als gedacht

Eigentlich sollte die Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Dezember die finanzielle Rettung der Kommunen beschließen. Doch das Vorhaben wurde auf nächstes Jahr vertagt. Christian Rath erläutert, was konkret diskutiert wird.

Artikel lesen
Sparkasse 04.12.2025
Russland

OLG Frankfurt am Main zu Sparkasse:

Gewöhn­liche Zah­lungen nicht von Russ­land-Sank­tionen erfasst

Die EU-Sanktionen gegen Russland gehen weit, umfassen aber nicht pauschal alle Zahlungen. Das hat das OLG Frankfurt gegenüber einer Sparkasse klargestellt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 6 wei­te­re

Logo von IHK zu Schwerin
Stabs­s­tel­len­lei­tung Recht, Steu­ern und Per­so­nal (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Logo von Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/r As­sis­tenz (m/w/d)

Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mün­chen

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt, Ham­burg oder...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verschmelzung und Spaltung von GmbHs

13.04.2026

VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Update 2026: SGB II-Leistungsausschluss für (EU-)Ausländer – Grundlagen & Profiwissen

13.04.2026

Kongress Arbeitsrecht

14.04.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH