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EU soll über Ferienwohnungsverbot entscheiden: Ver­mieter rufen EU-Kom­mis­sion an

23.09.2016

Wohnzimmer in einer Ferienwohnung

© Tilo Grellmann - Fotolia.com

Die Vermietung von Wohnraum an Touristen ist ein lukratives Geschäft. In vielen Städten ist es allerdings auf Widerstand gestoßen. Nun soll auf europäischer Ebene über das Verbot der Ferienwohnungen entschieden werden.

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Vermittler und Vermieter von Ferienwohnungen wehren sich auf europäischer Ebene gegen Verbote und Einschränkungen für ihre Branche in mehreren Metropolen. Die European Holiday Home Association (EHHA) hat nach eigenen Angaben Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.

Sie richtet sich gegen Gesetze und Verordnungen in Städten wie Berlin, Barcelona, Brüssel und Paris, wie der Verband am Donnerstag mitteilte. Ihm gehören Plattformen wie Airbnb, Homeaway (FeWo-direkt.de), Interhome und Tripadvisor an.

In Berlin gilt seit Mai ein Ferienwohnungsverbot. Das Land will damit erreichen, dass die Unterkünfte wieder Dauermietern angeboten werden und nicht Touristen. Das soll den angespannten Wohnungsmarkt entlasten. Eine Klage gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG)  und die damit verbundene Verordnung (Zweckentfremdungsverbot-Verordnung) vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin blieb ohne Erfolg. Es gebe nicht genug Wohnraum, also müsse der vorhandene Platz zu Wohnzwecken - und eben nicht gewerblich - genutzt werden.

Anders beurteilte das VG den Fall allerdings für Zweitwohnungen. Für sie sei eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, sodass eine zweitweise Vermietung an Touristen ermöglicht wird. In einem solchen Fall liege gerade kein Wohnraumverlust vor.

Für Mieter stellt sich bei einer Untervermietung an Touristen schon vorab die Frage der Erlaubnis. Bereits 2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung nicht auch die Vermietung an Touristen erfasst. Für Vermittlungsportale zeichnete sich schon mit dieser Entscheidung ab, dass es schwer werden könnte, sich auf dem Markt zu behaupten.

Das generelle Ferienwohnungsverbot in manchen Städten erschwert Vermittlungsportalen ihr Bestehen jedoch noch gravierender. Ob sie sich damit auch auf europäischer Ebene abfinden müssen, bleibt abzuwarten.

nas/dpa/LTO-Redaktion

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EU soll über Ferienwohnungsverbot entscheiden: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20662 (abgerufen am: 22.07.2026 )

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