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EU-Justizministerrat: Beschluss zur Erleichterung binationaler Scheidungen gefaßt

age/LTO-Redaktion

06.12.2010

Allein in Deutschland leben 2,4 Millionen Ehepaare, bei denen beide oder ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Die neue Verordnung regelt für diese Paare nun EU-weit, welches Recht im Falle einer Scheidung angewendet wird.

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Die Rom III-Verordnung stärkt insbesondere die Privatautonomie der Ehegatten. Diese können die Rechtsordnung wählen, der sie eine Scheidung unterstellen wollen. Die gewählte Rechtsordnung muss über den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten, ihre Staatsangehörigkeit oder den Gerichtsort eine enge Verbindung zu ihrer Lebensführung ausweisen.

Zum Schutz des schwächeren Ehegatten muss die Rechtswahl mindestens schriftlich vorgenommen sein. Die Mitgliedstaaten können auch eine strengere Form anordnen, beispielsweise dass die Ehegatten sich vorher anwaltlich beraten lassen müssen. Wenn die Ehegatten keine Rechtswahl vorgenommen haben, wird das anwendbare Recht nach objektiven Kriterien bestimmt. Maßgeblich sind auch hier besonders der Lebensmittelpunkt der Ehegatten, ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt oder ihre Staatsangehörigkeit.

Die Regelung erfolgt nicht durch eine Harmonisierung des materiellen Scheidungsrechts, sondern durch eine Vereinheitlichung des für diesen Bereich geltenden, in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlichen internationalen Privatrechts.

Der Beschluss ist erstmalig im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit gefallen. Da das anwendbare Recht bei Scheidungen Teil des Familienrechts ist, müssen Entscheidungen einvernehmlich zwischen den 27 Mitgliedstaaten der EU fallen.

Zu dieser Verordnung muss vor ihrer Verabschiedung noch das Europäische Parlament angehört werden.


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Die Zwickmühle - Gläubiger oder Ehegatte?

 

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EU-Justizministerrat: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2095 (abgerufen am: 18.06.2026 )

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