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Freiwillige Zahlung an BayernLB: Ecclestone will Einstellung des Verfahrens

29.07.2014

Bernie Ecclestone steht seit Ende April in München vor Gericht. Seine Anwälte wollen eine Einstellung des Verfahrens erreichen und bieten an: Der Formel-1-Boss zahlt 25 Millionen an die BayernLB. Noch hat sich die Staatsanwaltschaft nicht auf das Angebot eingelassen, zeigte sich aber nicht abgeneigt.

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Bernie Ecclestone darf auf ein vorzeitiges Ende seines monatelangen Schmiergeld-Prozesses vor dem Landgericht (LG) München I hoffen. Die Verteidiger des 83 Jahre alten Formel-1-Chefs haben am Dienstag überraschend die Einstellung des Verfahrens beantragt und angeboten, dass Ecclestone 25 Millionen Euro an die BayernLB als Ausgleich zahlen könnte. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich offen für das Anliegen.

Die Staatsanwälte werfen Ecclestone vor, Ex-BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky beim Verkauf der Formel-1-Mehrheit aus dem Besitz der Landesbank vor acht Jahren 44 Millionen Dollar Bestechungsgeld gezahlt zu haben. Er habe damit Einfluss auf den Besitzer der Formel 1 nehmen und seinen Job an der Spitze sichern wollen. Ecclestone hat das stets zurückgewiesen und erklärt, sich von Gribkowsky bedroht gefühlt zu haben.

Angebot gilt bis zum 8. August

Ecclestone steht seit dem 24. April vor Gericht, Beobachter hatten ursprünglich bereits zu Beginn des Mammutverfahrens mit einer Einigung zwischen Anklage und Verteidigung gerechnet. Nach Angaben der Gerichtssprecherin seien Staatsanwaltschaft und die Verteidiger des 83-Jährigen bereits seit einiger Zeit in Gesprächen über eine Einstellung. Sie rechne damit, dass dies demnächst der Fall sein werde.

Aus Sicht der Anwälte des Formel-1-Bosses haben sich die Vorwürfe bisher nicht erhärten lassen. Die strafrechtliche Verantwortung Ecclestones sei "höchst fragwürdig", erklärten die Anwälte am Dienstag. Dass der BayernLB ein Vermögensnachteil durch die Vorgänge rund um den Verkauf der Formel-1-Anteile entstanden sei, sei "nicht ersichtlich".

Dennoch biete die Verteidigung der Landesbank an, ihr einen Ausgleich in Höhe von rund 25 Millionen Euro zu zahlen. An dieses Angebot sieht sich Ecclestone bis 8. August gebunden - spätestens bis dahin wird also die Entscheidung fallen, ob das Verfahren eingestellt wird. Eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht unter Auflagen - also etwa der Zahlung einer Geldsumme an den Geschädigten - ist in § 153a Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Nötig ist dafür die Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Freiwillige Zahlung an BayernLB: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12719 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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