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1161

DGB gratuliert: 50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz

plö/LTO-Redaktion

06.08.2010

Vor 50 Jahren, am 9. August 1960, hat der Bundestag zum Schutz minderjähriger Berufseinsteiger vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz und vor Überbelastung das erste Jugendarbeitsschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.

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Anlässlich des Jubiläums erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock nun, dass 50 Jahre Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) eine Erfolgsgeschichte seien. Allerdings monierte sie, dass auch heute noch Auszubildende ausgenutzt würden. Deswegen sei es richtig, junge Menschen in der Ausbildung besonders zu schützen. Es handele sich um Lernende und nicht um preiswerte Vollzeitarbeitskräfte.

In diesem Zusammenhang kritisierte sie auch einen Passus im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung, der festlegt, dass "Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut werden." Schutzvorschriften als 'Ausbildungshemmnisse' zu erklären, sei eine nicht hinnehmbare Diffamierung des Jugendarbeitsschutzes, so Ingrid Sehrbrock. Dies werde nicht den berechtigten Schutzinteressen Minderjähriger gerecht.

Zeitgleich mit dem runden Geburtstag des JArbSchG hat die DGB-Jugend die Postkartenaktion "Hände weg vom JArbSchG" gestartet, um für den Erhalt des Gesetzes in seiner derzeitigen Form zu kämpfen.

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DGB gratuliert: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1161 (abgerufen am: 16.08.2026 )

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