Druckversion
Montag, 15.12.2025, 07:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/coronamassnahmen-coronakrise-bundeslaender-laeden-oeffnungen-800-qm-verkaufsflaeche-gerichte-entscheiden-unterschiedlich-rechtlicher-flickenteppich-bayern-niedersachsen-saarland
Fenster schließen
Artikel drucken
41433

Obergerichte zum Verkaufsverbot für große Läden: Ein recht­li­cher Fli­cken­tep­pich

27.04.2020

Bunter Flickenteppich

(c) Fixativ/stock.adobe.com

Sind die Einschränkungen für den Einzelhandel in der Corona-Krise rechtmäßig? Deutschlands Richter sind sich uneinig und entscheiden unterschiedlich. Gerade das 800-Quadratmeter-Kriterium ist ein Zankapfel.

Anzeige

Die Verkaufsverbote für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche spalten die deutsche Rechtsprechung. So wurden an nur einem Tag komplett konträre Entscheidungen an verschiedenen Orten Deutschlands getroffen: Am Montag verkündeten die Oberverwaltungsgerichte in Bayern, Niedersachsen und dem Saarland drei unterschiedliche Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit der Verkaufsverbote für große Läden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München sieht in der 800-Quadratmeter-Regel einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und dem Saarland dagegen halten die Vorschrift für rechtens. Der Handelsverband Deutschland (HDE) forderte einheitliche Regelungen für alle Einzelhändler unabhängig von der Ladengröße.

Der Stein des Anstoßes: Die 800-Quadratmeter-Regel gilt nicht für alle Geschäfte gleichermaßen, deswegen klagen mehrere Einzelhändler in mehreren Bundesländern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München rügte insbesondere die Ausnahmen für Buchläden und Fahrradhändler. Das ist aus Sicht des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts "aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich nicht gerechtfertigt".

Unmittelbare Konsequenzen hat aber auch die Münchner Entscheidung nicht: Das Gericht setzte die bayerische Version der Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage "ausnahmsweise" nicht außer Kraft, wie es in der Mitteilung hieß. Der 20. Senat beschränkte sich darauf, die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festzustellen.

In Niedersachsen und dem Saarland "notwendig" und "erforderlich"

Die Richterkollegen in Lüneburg und Saarlouis sehen die Sache anders. Laut niedersächsischem Oberverwaltungsgericht ist die Flächenbeschränkung "eine notwendige infektionsschutzrechtliche Maßnahme". Dementsprechend lehnte der 13. Senat den Antrag ab, die Regel vorläufig außer Kraft zu setzen. Geklagt hatten vier große Möbelhäuser mit Verkaufsflächen von 25.000 bis 60.000 Quadratmetern aus dem Raum Hannover.

Im Saarland lehnte das Oberverwaltungsgericht einen Antrag des Kaufhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof auf Aussetzung der dortigen Corona-Bekämpfungsverordnung ab. Eine Reduzierung des Warenangebots durch Verkleinerung der Verkaufsfläche und die dadurch bewirkte Leerung der Innenstädte sei ein "geeignetes und erforderliches Mittel, um die Ansteckungsgefahr zu verringern", begründete das Gericht in Saarlouis seine Entscheidung.

"Der Handel braucht diskriminierungsfreie Regelungen für die Ladenöffnungen", forderte in Berlin Stefan Genth, der Hauptgeschäftsführer des HDE. "Wir finden die Regeln wettbewerbsverzerrend und willkürlich", kritisierte Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern. "Ein großes Möbelhaus kann den Abstand zwischen den Kunden genauso gewährleisten wie ein kleiner Einzelhändler." Auch die teilweise unterschiedlichen Vorschriften in verschiedenen Bundesländern ärgern den Einzelhandel: "Letztendlich kocht jedes Land sein eigenes Süppchen", sagte Ohlmann. Für die Unternehmen sei jeder einzelne Tag wichtig.

Neben Einzelhändlern klagen deutschlandweit auch viele Bürger gegen Corona-Einschränkungen. "Die Gerichte verzeichnen eine steigende Zahl von Rechtsschutzgesuchen gegen die Corona-Maßnahmen", sagte dazu Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds. "Im Verlauf der Pandemie ist eine Tendenz festzustellen, dass die Gerichte feiner abgestufte, differenzierte Maßnahmen zum Infektionsschutz verlangen und generelle Verbote kritischer bewerten."

dpa/ast/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Obergerichte zum Verkaufsverbot für große Läden: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41433 (abgerufen am: 15.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Coronavirus
    • Gerichte
    • Wirtschaft
IMR342 03.12.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Wie man eine Par­fü­merie an die Börse bringt

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christian Wensing von seiner Tätigkeit in der Rechtsabteilung von Douglas. Dabei geht es auch um seinen LL.M. in London und die Unterschiede zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Artikel lesen
Werner Pfeil und Nadja Lüders 27.11.2025
Justiz

Nach Postenbesetzungsposse in NRW:

Oppo­si­tion macht Vor­schläge für eine bes­sere Rich­ter­wahl

Einheitliche Beurteilungsstandards, eine Frist für das Besetzungsverfahren, ein Richter-Vorschlaggremium: Die Opposition in NRW hat nach dem Desaster um die OVG-Besetzung viele Ideen, wie es künftig besser laufen könnte.

Artikel lesen
Eine Familie mit fünf Kindern in einem Elendsquartier im Bayerischen Wald. Durch den Raum läuft ein Huhn. Ein Mädchen isst etwas, ein anderes spielt mit einer Puppe und der Junge stampft Milch. (Aufnahmedatum: 01.01.1950-31.12.1959) 16.11.2025
Rechtsgeschichte

Das Soforthilfegesetz von 1949:

Sch­re­cken oder heim­li­ches Vor­bild für den heu­tigen Sozial­staat?

Vor 75 Jahren beschäftigte sich der Bundesfinanzhof mit dem Soforthilfegesetz. Es machte rückwirkende Abgaben möglich. Dieses Geld ging etwa an politisch Verfolgte des zweiten Weltkriegs. Ein partizipatives Konzept des Sozialstaates.

Artikel lesen
Vorstellung der Pläne der NRW-Justiz für die Arbeitsgerichtsbarkeit 12.11.2025
Gerichte

Limbach stellt Reformpläne vor:

So sollen die NRW-Arbeits­ge­richte zusam­men­ge­legt werden

Justizminister Limbach hat die Pläne für die Arbeitsgerichte in NRW vorgestellt. Er will größere Einheiten an 17 statt bisher 33 Standorten der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte. Das LAG in Köln soll wegfallen.

Artikel lesen
Das Justizzentrum in Gelsenkirchen. 10.11.2025
Gerichte

"Strukturreform" des Justizministeriums in NRW:

16 von 30 Stand­orten der Arbeits­ge­richts­bar­keit sollen weg­fallen

Dem Vernehmen nach sollen nach dem NRW-Justizminister nur 14 der 30 Standorte der Arbeitsgerichtsbarkeit bleiben. Mehrere Gerichte und zwei der drei LAG-Bezirke sollen zusammengelegt werden. In Gelsenkirchen hat sich Widerstand formiert.

Artikel lesen
Demonstrant vor dem Supreme Court 06.11.2025
Zoll

Supreme Court muss entscheiden:

Darf Trump im Allein­gang Zölle ver­hängen?

Im Frühjahr verhängte Trump reihenweise Zölle gegen Dutzende Staaten und berief sich dabei auf ein altes Notstandsgesetz, um den Kongress umgehen zu können. Ob das rechtmäßig war, wird Amerikas oberstes Gericht bald entscheiden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Chemnitz

Logo von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(Wirt­schafts-)Ju­ris­tin / Ju­ris­ten mit dem Schwer­punkt Bau (w/m/d)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben , Ber­lin

Logo von Notare Eva Danne und Justizrat Dr. Christian Pohl
(VOLL-) JU­RIST/IN (m/w/d)

Notare Eva Danne und Justizrat Dr. Christian Pohl , Kan­del

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel , Lü­beck

Logo von Airbus Bank
Ae­ro­s­pace Fi­nan­ce Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d)

Airbus Bank , Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gy M&A / Fi­nan­ce

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oppenhoff
As­so­cia­te (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on

Oppenhoff , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH