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BVerwG kippt Hafenerweiterung für Köln-Godorf: Wasserrechtliche Planfeststellung rechtswidrig

19.02.2015

Das BVerwG hat die Pläne für die Erweiterung des Rheinhafens in Köln-Godorf gekippt. Das Gericht bestätigte am Donnerstag ein Urteil des OVG in Münster, das den Planfeststellungsbeschluss nach einer Klage von Anwohnern aufgehoben hatte. Die Kölner Hafengesellschaft will an ihren Ausbauplänen dennoch festhalten.

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Die Bezirksregierung Köln hatte eine wasserrechtliche Planfeststellung für den Bau eines Hafenbeckens sowie verschiedener Straßen und Eisenbahnanlagen auf dem Hafengelände erteilt. Der Hafen soll den Umschlag von Gütern zwischen Wasserstraße, Schiene und Straße ermöglichen.

Die Planfeststellung sei jedoch rechtswidrig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes sei die Planfeststellung eines Hafens als funktionale Gesamtheit von wasser- und landseitigen Betriebsanlagen nicht möglich. Lediglich der Ausbau des Gewässers könne planfeststellungsfähig sein (BVerwG, Urt. v. 19.02.2015, Az. 7 C 10.12, 7 C 11.12).

Zudem monierten die Richter, dass die für außerhalb des Hafenbeckens und seiner Ufer vorgesehenen Baumaßnahmen wie Straßen und Schienen auch nicht sämtlich auf anderen Rechtsgrundlagen planfeststellungsfähig seien. Hierfür müssten die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsverfahren durchgeführt werden, insbesondere Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Baurecht.

Der Ausbau des Godorfer Rheinhafens ist seit vielen Jahren in Köln umstritten. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG wollte ihn erweitern. Geplant war der Bau eines weiteren Hafenbeckens, eines Containerterminals sowie diverser Hafeninfrastruktur.

Auch nach dem Urteil will die Kölner Hafengesellschaft an den Ausbauplänen festhalten. Angesichts der zunehmenden Verkehrsprobleme in Köln durch überlastete Straßen und steigendes Verkehrsaufkommen sei es notwendig, in Godorf neue Kapazitäten für den Umschlag auf Binnenschiff und Bahn zu schaffen. Zum weiteren Vorgehen will sich die Hafengesellschaft erst nach einer genauen Prüfung der Urteilsbegründung äußern.

dpa/age/LTO-Redaktion

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BVerwG kippt Hafenerweiterung für Köln-Godorf: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14751 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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