Im Rechtsstreit um die Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsschirm hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble am Dienstag die Milliarden-Zahlungen verteidigt. Für die Bundesregierung sei ein Eingreifen unabdingbar gewesen, um einen Flächenbrand zu vermeiden.
"Eine gemeinsame Währung kommt nicht ohne Solidarität der Mitglieder aus", sagte Schäuble bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die deutsche Beteiligung an den Hilfsmaßnahmen. Diese Solidarität müsse klaren Regeln gehorchen und helfen, die Ursachen der Probleme zu beseitigen.
Die Auswirkungen der Krise auf die Stabilität des Finanzsystems hätten sich nicht abschätzen lassen, so Schäuble weiter. Angesichts einer drohenden Zahlungsunfähigkeit habe sich den Regierungen die Frage gestellt, "ob es verantwortbar ist, die Belastbarkeit der Märkte in dieser Situation zu testen".
Nach Ansicht des Bundesfinanzministers war aus "globaler Vernetzung der Finanzmärkte und einem gewissen Herdenverhalten" die Gefahr entstanden, dass sich andere Länder in der Schuldenkrise ansteckten. Die Finanzhilfen seien deshalb erforderlich gewesen.
Befürworter rechnen mit Bekenntnis des BVerfG zur europäischen Verantwortung
BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle betonte, es gehe in dem Verfahren um die verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Übernahme von Gewährleistungen: "Über die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise wird dagegen in Karlsruhe nicht verhandelt", so Voßkuhle weiter. Das sei Aufgabe der Politik und nicht der Rechtsprechung.
Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie eine Gruppe von Professoren haben in Karlsruhe gegen die deutsche Beteiligung an den Hilfspaketen geklagt. Vor Beginn der mündlichen Verhandlung zeigten sich sowohl die Befürworter als auch die Gegner zuversichtlich: Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier (CDU), verwies im ARD-Morgenmagazin darauf, dass das BVerfG immer wieder auch deutlich gemacht habe, dass es zur europäischen Verantwortung steht.
Auf der anderen Seiten warnte Peter Gauweiler auf Bayern 2 davor, dass der Bundestag mit der jetzigen Planung seine Haushaltsautonomie aufgebe, "was dann die Stimme jedes Wahlbürgers entwertet". Eine Pleite zu erklären sei besser als dauerhafte Konkurs- oder Insolvenzverschleppung, die nach dem deutschen Strafgesetzbuch streng bestraft werde.
dpa/sh/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
BVerfG: Karlsruhe prüft Euro-Hilfen
Rechtliche Schranken der Eurokrise: Europa und der falsche Weg aus der Klemme
Euro-Krise und Rettungsschirm: Weicht das Recht der Politik?
BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3670 (abgerufen am: 11.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag