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BVerfG lehnt Eilantrag ab: Weg frei für Euro-Ret­tungs­schirm

von age/LTO-Redaktion

13.06.2010

Das BVerfG hat den Antrag des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und somit die Weichen für den Euro-Schutzschirm gestellt.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte in seinem Beschluss vom 9. Juni 2010 (2 BvR 1099/10) den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des "Euro-Rettungsschirms" ab.

Dies gründete allerdings lediglich auf einer Abwägung der möglichen Nachteile einer positiven oder negativen Entscheidung. Die inhaltlichen Argumente der Verfassungsbeschwerde bewertete das Gericht hingegen noch nicht.

Eine nach Informationen der Süddeutschen Zeitung zwischenzeitlich erwogene Vorlage an den Europäischen Gerichtshof findet keine Erwähnung.

Die Beschwerdeschrift wurde vom Freiburger Professor Dietrich Murswiek verfasst.

 

Mehr zum Euro-Rettungsschirm auf LTO.de:

"Weicht das Recht der Politik?"

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BVerfG lehnt Eilantrag ab: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/724 (abgerufen am: 12.06.2025 )

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