Am 5. Juli verhandelt das BVerfG über Verfassungsbeschwerden gegen deutsche und europäische Rechtsakte, die im Zusammenhang mit der Rettung der Europäischen Währungsunion stehen. Das Gericht wird prüfen, ob die deutsche Beteiligung mit insgesamt 170 Milliarden Euro verfassungsgemäß ist.
Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, die Rettungsmaßnahmen verletzten Unionsrecht und stellten "Ultra-Vires-Handeln" dar, also ein Handeln ohne entsprechende Ermächtigung. Zudem rügen sie eine Verletzung ihres Eigentumsgrundrechts aus Art. 14 Grundgesetz (GG). Das Wahlrecht aus Art. 38 Abs. 1 GG sei ebenfalls beeinträchtigt, weil neben der Haushaltsautonomie des Bundestages auch das Demokratieprinzip verletzt sei.
Die so genannte Griechenland-Hilfe ist eine Vereinbarung der Euro-Staaten und des Internationalen Währungsfonds aus dem Jahr 2010, Griechenland Darlehen zu gewähren, um einen Staatsbankrott zu verhindern. Der Deutsche Bundestag beschloss im Zuge der Umsetzung am 7. Mai 2010 ein Gesetz, über welches das Finanzministerium ermächtigt wurde, Gewähr für Kredite über insgesamt 22,4 Milliaren Euro an Griechenland zu übernehmen.
Der Euro-Rettungsschirm ist ein Mechanismus, der die Stabilität des europäischen Finanzmarkts sichern soll. Mit Gesetz vom 21. Mai 2010 beteiligte sich Deutschland an der Umsetzung, indem das Finanzministerium wieder zur Gewähr zur Absicherung von Krediten in Höhe von 147,6 Milliarden Euro ermächtigt wurde.
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Gesetze hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgelehnt, es ist in diesem Verfahren das erste Mal in der Hauptsache mit verfassungsrechtlichen Fragen zur Griechenland-Hilfe befasst. Zahlreiche weitere Verfassungsbeschwerden zu dieser Problematik werden im Anschluss entschieden.
ssc/LTO-Redaktion
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BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3489 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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