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Hängebeschluss: BVerfG stoppt EU-Wie­der­auf­bau­fonds

26.03.2021

Geld und EU-Flagge

© weyo - stock.adobe.com

Erst am Freitagvormittag hatte der Bundesrat dem Gesetz zum EU-Wiederaufbaufonds zugestimmt. Nun hat das BVerfG die Ausfertigung durch Bundespräsident Steinmeier vorerst gestoppt, weil eine Bürgerinitiative einen Eilantrag eingereicht hat.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat angeordnet, dass der Bundespräsident das deutsche Zustimmungsgesetz zum Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 vorerst nicht ausfertigen darf. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Freitag mit (Beschl. v. 26.03.2021, Az. 2 BvR 547/21).

Grund ist eine mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde gegen den enthaltenen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds, die ein Bündnis um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke kurz zuvor eingereicht hatte. Der vorläufige Stopp gilt bis zur Entscheidung über den Eilantrag. Mit dem Hängebeschluss verhindert das Gericht, dass ein unumkehrbarer Zustand eintritt, bis es in der Lage ist, über den Eilantrag zu entscheiden.

Der Bundesrat hatte das Gesetz erst am Freitagvormittag beschlossen, nachdem am Donnerstag der Bundestag zugestimmt hatte. Die 750 Milliarden Euro sollen dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür werden gemeinsam Schulden aufgenommen.

Unkalkulierbare finanzielle Risiken?

Die Kläger sind der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung nicht zulässig ist. Deutschland gehe damit unkalkulierbare finanzielle Risiken ein. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen 2.281 Bürger, wie das "Bündnis Bürgerwille" auf seiner Internetseite mitteilte.

Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 EU-Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Insgesamt sollen der Europäischen Union bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte zuvor gesagt, er sei zuversichtlich, dass die Ratifizierung trotz angekündigter Verfassungsklagen zeitnah abgeschlossen werden könne. "Klar ist, die im Eigenmittelbeschluss geregelte Finanzierung steht auf einem stabilen verfassungs- und europarechtlichen Fundament."

Das Paket mit Wiederaufbauhilfen war bereits im Sommer 2020 verabredet worden, es ist aber noch nicht startklar. Derzeit arbeiten Deutschland und die übrigen EU-Staaten an Plänen, wohin das Geld fließen soll. Sie sollen bis Ende April vorliegen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Hängebeschluss: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44601 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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