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35453

Gleichberechtigung: Bun­destag schafft Wahl­aus­schluss von Behin­derten ab

17.05.2019

Mann wirft Stimmzettel in Wahlurne

© Damir - stock.adobe.com

Nachdem das BVerfG im Februar bereits urteilte, dass die geltenden Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen verfassungswidrig seien, zieht nun der Bundestag nach.

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Behinderte Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Das Ende der bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurde am frühen Freitagmorgen vom Bundestag in die Wege geleitet. Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät - aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26. Mai wählen. Grund dafür ist ein entsprechender Eilantrag, dem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im vergangenen Monat stattgegeben hatte.

Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind. Ihr genereller Wahlausschluss war im Februar vom BVerfG als verfassungswidrig eingestuft worden. Vollbetreuten Behinderten wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht an Wahlen teilnehmen.

dpa/tik/LTO-Redaktion

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Gleichberechtigung: Bundestag schafft Wahlausschluss von Behinderten ab . In: Legal Tribune Online, 17.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35453/ (abgerufen am: 27.06.2022 )

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