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Immunität zweier Parlamentarier aufgehoben: AfD-Abge­ord­neter soll an ille­galer Demo teil­ge­nommen haben

14.12.2017

Bundestag

© Alex Green  - stock.adobe.com

Am Mittwoch hob der Bundestag die Immunität zweier AfD-Abgeordneter auf. Im Fall des nordrhein-westfälischen Spitzenkandidaten Martin Renner war zunächst nicht klar, warum. Nun brachte er selbst Licht ins Dunkel.

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Der Bundestag hat am Mittwoch die Immunität zweier Abgeordneter der AfD aufgehoben und damit den Weg frei gemacht für die Durchführung von Strafverfahren. Es handelt sich um den rheinland-pfälzischen Abgeordneten Sebastian Münzenmaier und den nordrhein-westfälischen Spitzenkandidaten Martin Renner. Im Fall von Renner blieb zunächst unklar, wessen er beschuldigt wird, nun hat sich der Parlamentarier aber erklärt.

Die AfD, deren Fraktion bis auf eine Enthaltung ebenfalls für die Aufhebung der Immunität stimmte, hielt sich bislang zu den Vorwürfen weitgehend bedeckt. Die beiden Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland sprachen am Mittwoch nur von einem "völlig normalen parlamentarischen Vorgang".

Im Fall Münzenmaier geht es um ein noch nicht abgeschlossenes Verfahren wegen der Beteiligung an einem Überfall auf Fußball-Fans, wofür er in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.

Beide bestreiten die Vorwürfe

Er soll Mitgliedern der Ultra- und Hooliganszene des 1. FC Kaiserslautern vor fünf Jahren geholfen haben, Fans des Fußball-Bundesligisten Mainz 05 aufzulauern und sie zu verprügeln. Bei Veranstaltungen im Bundestagswahlkampf hatte Münzenmaier mehrfach betont, er sei "ein friedlicher Fußballfan" und habe sich "nie an irgendwelchen gewalttätigen Auseinandersetzungen beteiligt".

Unterdessen war im Fall Renner zunächst nicht bekannt, worauf sich die Ermittlungen beziehen. Am Donnerstag aber erklärte der AfD-Abgeordnete selbst, die Staatsanwaltschaft Bochum ermittle gegen ihn wegen der Teilnahme an einer illegalen Demonstration. Demnach wird ihm vorgeworfen, im Jahr 2015 an einer nicht angemeldeten Demonstration durch die Bochumer Innenstadt teilgenommen und damit gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

Der 63-Jährige bestreitet diese Vorwürfe. Bei dem Besuch in Bochum habe es sich nicht um eine Demonstration gehandelt, sagte Renner. Der AfD-Politiker ist in erster Instanz bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden, legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Das Verfahren wurde im September 2017 eingestellt, da Renner als Abgeordneter in den Bundestag einzog, erklärte eine Gerichtssprecherin. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin die Aufhebung der Immunität beantragt.

Wegen der Teilnahme an der Versammlung in Bochum war bereits im November die Immunität des nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsabgeordneten Andres Keith aufgehoben worden.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Immunität zweier Parlamentarier aufgehoben: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26029 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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