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Gutachten zum Rettungsschirm: ESM könnte Budgetrecht des Bundestages verletzen

10.09.2012

Kurz vor der Entscheidung des BVerfG über den ESM an diesem Mittwoch warnen Rechtsexperten des Deutschen Bundestages davor, dass der permanente Euro-Rettungsschirm das Budgetrecht des Parlaments verletzen könnte. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hervor, das der Neuen Osnabrücker Zeitung vorliegt.

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In dem Schreiben vom 5. September heißt es laut Zeitung, eine "womöglich unmittelbare und potenziell unbestimmte Haftung" für die Schulden anderer Staaten verletzte den Deutschen Bundestag in seinem Budgetrecht. Es sei nicht gerechtfertigt, die "Legitimation von Staatsgewalt und deren Ausübung durch Fesselung des Haushaltsgesetzgebers infolge von Verbindlichkeiten aus internationalen Übereinkünften praktisch zu entleeren". Weiter heißt es: Falle ein ESM-Mitglied als Fondseinzahler aus, "kommt es zu einer höheren Einzahlungspflicht der übrigen ESM-Mitglieder".

Das Gutachten hatte die Linkspartei in Auftrag gegeben, die neben anderen in Karlsruhe geklagt hatte. Parteichef Bernd Riexinger zeigte sich zuversichtlich, dass seine Partei dort einen Teilerfolg erzielen werde. "Die Richter müssen im Mindestfall ein knallhartes Vetorecht für den Bundestag gegen alle Zahlungen einfordern", sagte er der Zeitung.

Am Mittwoch gibt das höchste Gericht in Karlsruhe seine Entscheidung über mehrere Eilanträge gegen den Rettungsschirm bekannt. Unmittelbar danach kann Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in Berlin im Bundestag in einer Regierungserklärung auf den Richterspruch zu ESM und Fiskalpakt reagieren.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Gutachten zum Rettungsschirm: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7032 (abgerufen am: 13.03.2026 )

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