Druckversion
Freitag, 5.12.2025, 10:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bundesnetzagentur-post-pakete-versand-preis-erhoehung-ueberpruefung-verfahren
Fenster schließen
Artikel drucken
39971

Bundesnetzagentur überprüft die Post: Aktu­elle Preis­er­höh­ungen womög­lich unzu­lässig

29.01.2020

Die Deutsche Post in Bonn

© Tobias Arhelger - stock.adobe.com

Seit Anfang des Jahres müssen Kunden am Postschalter mehr Geld hinlegen, wenn sie Pakete verschicken. Doch sind die Preiserhöhungen gerechtfertigt? Die Bundesnetzagentur hat daran Zweifel.

Anzeige

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hält die neuen Preise, die Privatkunden für Pakete der Deutschen Post zahlen müssen, für zu hoch. Man wolle deshalb in einem offiziellen Verfahren prüfen, ob die Post ihre Preise missbräuchlich erhöht hat, hieß es seitens der Bonner Behörde am Mittwoch in einer Mitteilung.

"Es gibt deutliche Hinweise, dass die Post einseitig zu Lasten von Privatkunden ungerechtfertigte Erhöhungen der Paketpreise vorgenommen hat", sagte der Präsident der BNetzA, Jochen Homann. Die Regulierungsbehörde vermutet, dass die neuen Paketpreise die tatsächlich anfallenden Kosten überschreiten. Unter Wettbewerbsbedingungen könnten die aber so nicht verlangt werden.

Werden Online-Kunden wettbewerbswidrig bevorteilt?

Die Post hat ihre Preise für Privatkunden zum Jahreswechsel erhöht. Bei den verschiedenen Arten von Paketen fiel die Anhebung unterschiedlich aus. Ein bis zu zwei Kilo schweres, mittelgroßes Päckchen zum Beispiel kostet in der Filiale für den Inlandsversand nun 4,79 Euro, zuvor waren es 4,50 Euro. Der Versand eines Zehn-Kilo-Pakets verteuerte sich um einen Euro auf 10,49 Euro. Im Durchschnitt stiegen die Preise um drei Prozent. Günstiger kommt man weg, wenn man seine Pakete online frankiert. Zuletzt hatte der Konzern seine Gebühren für Pakete 2017 angehoben.

Die BNetzA kann die Post gegebenenfalls auffordern, die Preise neu anzupassen. Die Vorteile für Kunden, die ihre Sendungen online frankieren, sind der Behörde dabei ein besonderer Dorn im Auge. Verbraucher, die nicht in der Lage seien, Pakete im Internet zu frankieren, würden damit benachteiligt, erklärte eine Sprecherin. Weil die Post rund 70 Prozent Marktanteil hat, wirke sich das - im Vergleich zu Wettbewerbern mit ähnlichen Regelungen - besonders stark aus.

Von der Post hieß es am Mittwoch lediglich, die Preise blieben bis zum Abschluss des Verfahrens unverändert. Darüber hinaus wolle man sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern, sagte ein Sprecher. Nach Angaben der Netzagentur soll das Verfahren innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen werden.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bundesnetzagentur überprüft die Post: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39971 (abgerufen am: 05.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Öffentliches Recht
    • Behörden
    • Internet
    • Post
Polizeibeamte stehen vor der Tür eines Hanauer Wohnhauses (Symbolbild) 28.10.2025
Durchsuchung

Äußerungsdelikte im Internet:

Wann sind Haus­durch­su­chungen zulässig?

Sowohl beim Habeck-Meme als auch bei Bolz ordnete der Ermittlungsrichter eine Hausdurchsuchung an. Ist das bei Äußerungsdelikten verhältnismäßig? Was erhoffen sich Ermittler davon? Und macht eine Abwendungsbefugnis einen Unterschied?

Artikel lesen
Verwaltungsprozess 27.10.2025
Pressefreiheit

Entscheidung über Presseauskunft soll Verwaltungsakt sein:

Bedroht das OVG Schleswig-Hol­stein die Pres­se­f­rei­heit?

Nach der herrschenden Meinung sind behördliche Antworten auf Presseanfragen bloße Realakte. Ein OVG sieht das nun anders mit praxisrelevanten Folgen. Einige Stimmen sehen darin einen Angriff auf die Pressefreiheit. Zu Recht? 

Artikel lesen
Das Bild zeigt verschiedene App-Symbole auf einem iPhone, einschließlich des App Stores, der im Kontext des DMA wichtig ist. 25.09.2025
Apple

Mehr Pornografie und Malware auf iPhone und iPad?:

Apple stört sich am DMA, EU-Kom­mis­sion bleibt gelassen

Apple sieht sich durch den Digital Markets Act benachteiligt. Der sorge nicht für mehr Wettbewerb, sondern für schlechtere Geräte. Die EU-Kommission gibt Kontra.

Artikel lesen
Giorgia Meloni vor dem Colosseum in Rom 22.09.2025
Fake News

Vorbild Italien:

Auch Deut­sch­land will Deep­fakes unter Strafe stellen

Im Internet kursieren zunehmend Fake-Videos, die mit KI erstellt wurden. Oft handelt es sich dabei um pornografisches Material. Die Koalition sieht eine Strafbarkeitslücke und verspricht, diese alsbald zu schließen.

Artikel lesen
Lara Emily Lekutat 05.09.2025
Jurastudium

Tipps fürs Jurastudium auf Instagram und TikTok:

"Nicht auf die Idee kommen, Schlaf zu redu­zieren"

Mit möglichst wenig Lernaufwand zu guten Noten kommen – das ist die Strategie von Influencerin Lara Emily Lekutat fürs Jurastudium. Über ihre Lerntipps, No Gos und den Umgang mit Druck und Zweifeln spricht sie im Interview.

Artikel lesen
Eine Frau sitzt auf einem Sofa, hat einen Laptop auf dem Schoß und eine Kreditkarte in der Hand. 22.08.2025
Künstliche Intelligenz

Der Digital Fairness Act, Dark Patterns und KI-Agenten:

Was fehlt? Die Zukunft!

Der Digital Fairness Act der EU soll unter anderem Dark Patterns im Internet regulieren. Diese Idee ist gut und richtig - aber vielleicht teilweise schon wieder veraltet, noch bevor der Normtext steht, meint Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Dres­den

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Ber­lin

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Ham­burg

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Eigenbedarfs-, Verwertungs- und sonstige Kündigungen kompakt - alles Wesentliche zum Verfahrens- und

05.12.2025

Die Bedeutung des Sachverständigengutachtens im Bau- und Mietprozess (5 Zeitstunden)

05.12.2025

Der Kampf gegen die Strafakte in Beweisaufnahme und Urteilsbegründung - Unmittelbarkeitsprinzip

05.12.2025

Ausgewählte Entscheidungen des BGH zum Umgang mit Beweisanträgen

05.12.2025

Freiheitsentziehende Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB

05.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH