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Bundesländer: Hessen bereit für entlassene Straftäter aus anderen Ländern

12.05.2011

Nach dem Urteil des BVerfG zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung planen einige Länder eine Kooperation. So will Hessen ein nationales Datenkontrollzentrum für entlassene Straftäter aufbauen und bietet sogar an, Verwahrte aus anderen Regionen aufzunehmen.

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Das Justizministerium in Wiesbaden bestätigte am Donnerstag, dass kommende Woche auf der Justizministerkonferenz in Halle ein entsprechender Vorstoß gemacht werden soll.

Dabei geht es den Angaben zufolge auch um Täter, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, aber weiter als gefährlich gelten. Sie sollen unter anderem mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden. Die Daten könnten in dem Kontrollzentrum in Wiesbaden zusammenlaufen. In Hessen werden elektronische Fußfesseln bereits seit mehr als zehn Jahren eingesetzt.

Hessen könne auch eine entsprechende Einrichtung bauen, um Straftäter aus anderen Regionen nach ihrer Haft aufzunehmen, sagte Justizminister Hahn (FDP).

Auch andere Länder sind offen für eine Kooperation. Bayern, Hamburg und Niedersachsen bekräftigten ihre Forderung, der Bund müsse sich an den Kosten für neue Unterbringungsformen und Therapieangebote beteiligen.
Unterdessen beschloss Bayern, Anfang 2012 elektronische Fußfesseln Täter einzuführen. Hessen und Bayern haben einen Vorstoß für einen Staatsvertrag zur Überwachung rückfallgefährdeter Gewalt- und Sexualverbrecher gestartet.

Die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum Jahr 2013 völlig neu geregelt werden. Die Betroffenen müssen von Strafgefangenen getrennt untergebracht und intensiv therapiert werden.

dpa/cla/LTO-Redaktion

 

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Bundesländer: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3262 (abgerufen am: 21.04.2026 )

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