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Gas- und Ölheizungen sollen bis 2045 verschwinden: Bun­des­re­gie­rung besch­ließt Pläne zum Hei­zungs­tausch

19.04.2023

Heizkörper bedeckt von Pflanze

Das Bundeskabinett möchte, dass bis 2045 jede neueingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Foto: lassedesignen/Stock.adobe.com

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch beschlossen. Bis 2045 soll jede neueingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. CDU und FDP sehen aber noch Überarbeitungsbedarf.

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Das Bundeskabinett hat mit dem Beschluss seiner Pläne zum Heizungstauch den Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet. Spätestens bis 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger beendet sein. Danach müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 

"Ohne ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann Deutschland weder die Klimaziele erreichen noch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen rasch reduzieren", heißt es im Gesetzentwurf, der der Nachrichtenagentur dpa vorlag.

Kritik aus den Reihen der CDU und FDP

Die Pläne zum Heizungstausch waren vor dem Beschluss vielfach kritisiert worden. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler forderte Nachbesserungen beim Gesetzentwurf. "Sicherlich wird es gut ausgestattete Förderprogramme geben, um die Menschen beim Erreichen der ambitionierten Ziele nicht alleine zu lassen", so Köhler. "Es kann jedoch nicht unser Anspruch sein, die Kosten unnötig in die Höhe zu treiben, um die Probleme dann mit Steuergeld zuzuschütten."

Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner hat Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf zum Heizungstausch geäußert. In einer Protokollerklärung heißt es, das Finanzministerium stimme dem Gesetzentwurf "im Bewusstsein" zu, dass die Fraktionen des Bundestages im parlamentarischen Verfahren den Entwurf intensiv beraten und auch "weitere notwendige Änderungen" vornehmen werden. Lindner fordert eine "praxistaugliche und finanzierbare" Umsetzung des Grundsatzes der Technologieoffenheit, die die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig belastet. 

Lindner kritisiert auch eine geplante Regelung für Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind. Für sie soll die Pflicht zum Umstellen auf erneuerbare Energien entfallen, falls ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt geht. Dazu heißt es in der Erklärung: "Die Grenze von 80 Jahren muss verfassungsrechtlich gut begründet sein." Die jetzige Ausgestaltung werfe verfassungsrechtliche Fragen auf.

Fehlende Handwerker und zu hohe Kosten

Die Union hat der Ampel-Koalition eine Wärmewende mit der "Brechstange" vorgeworfen. Fraktionsvizechef Jens Spahn und Energieexperte Andreas Jung sagten am Mittwoch, die Menschen dürften finanziell nicht überfordert werden. Spahn befürchtete Chaos bei der Wärmewende. Auf Eigenheimbesitzer und Mieter kämen große Kosten zu. Die genaue finanzielle Förderung sei unklar. Niemand könne sagen, woher die Handwerker für den Einbau klimafreundlicher Heizungen kommen sollten.

Jung bezeichnete die Pläne als "Etikettenschwindel". Zwar stehe im Gesetzentwurf eine Technologieoffenheit. In Wahrheit gebe es eine Einseitigkeit zugunsten der Wärmepumpe. Das Heizen mit Holz und Wasserstoff werde faktisch verboten. Gleichzeitig könnten die Energieversorger die an sie gestellten Anforderungen nicht erfüllen. Aus Sicht des Unionsexperten ist zwar die Ansage zur klimafreundlichen Heizung notwendig. Die Umsetzung solle jedoch von Handwerkern, Hausbesitzern und Energieberatern vor Ort entschieden werden.

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Auch nach dem Beschluss bleibe Vieles unklar

"Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz lässt alle Fragen offen. Die Verunsicherung und die Angst der Menschen vor wirtschaftlicher Überforderung bleibt.", meint Dr. Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der CDU/CSU. Die Beratung zwischen den Ministerien sei überhastet und noch nicht abgeschlossen gewesen. "Die Menschen in unserem Land sind durch Inflation, hohe Zinsen und Energiekrise schon genug gebeutelt, nun werden sie mit einer Pflicht zum Austausch von alten Heizungen gebeutelt." Durch die Einseitigkeit zugunsten der Wärmepumpe drohe eine faktische Sanierungspflicht. Um eine solche Anlage effizient betreiben zu können, bedürfe es häufig zusätzlicher Maßnahmen wie Dämmung oder Fußbodenheizung. Durch diese finanzielle Belastung könnten Menschen gezwungen sein, ihr Eigenheim zu verkaufen, so Luczak. Die Vorgaben des Kabinetts grenzten daher an "kalte Enteignung". Ob die Regelung der Ampel den Vorgaben der Verfassung genügen, wird deswegen bezweifelt.

Nach dem Kabinettsbeschluss geht die Reform des Gebäudeenergiegesetzes nun ins parlamentarische Verfahren. Dort könnten die geforderten Nachbesserungen eingearbeitet werden.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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Gas- und Ölheizungen sollen bis 2045 verschwinden: . In: Legal Tribune Online, 19.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51580 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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