Werden Unfallfluchten ohne Personenschaden bald nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet? Bundesjustizministers Buschmann stößt mit seinem Vorschlag nicht nur auf Zustimmung und verteidigt ihn energisch.
Unfallfluchten ohne Personenschaden sollen nach Vorstellung des Bundesjustizministers Marco Buschmann nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der FDP-Politiker verteidigte am Wochenende seinen Vorschlag. Damit könne der Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte reduziert werden, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Delikte wie Unfallflucht gelten derzeit als Straftaten, unabhängig davon, ob Menschen verletzt werden. Zustimmung für den Vorschlag kam etwa vom Automobilclub ADAC.
"Auch weiterhin dürfte sich niemand einfach vom Acker machen, sondern es ginge darum, den Schaden und seine Beteiligung auf modernem Weg festzuhalten", sagte Buschmann. Aktuell werden Unfallbeteiligte, die sich von einem Unfallort entfernen, bevor Polizei oder der Unfallgegner dorthin kommen, mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft. Das könnte, wenn die Überlegungen aus dem Justizministerium tatsächlich umgesetzt werden sollten, künftig nur noch bei Unfällen mit Personenschaden gelten.
Alternativvorschlag: Digitale Meldestelle
Als Alternative bringt das Bundesjustizministerium die Einrichtung einer Meldestelle ins Spiel, bei der bei Fällen ohne Personenschaden digitale Meldungen mit Fotos des Schadens und ordnungsgemäßer Identifikation einzureichen sind. Letztlich gehe es ja nur darum, "dass niemand auf einem Schaden sitzenbleibt, den ein anderer verursacht", so Buschmann. Ordnungswidrigkeiten werden nur mit einem Bußgeld belegt.
Nach Ansicht des ADAC würde eine solche Meldestelle eine nachträgliche Schadensmeldung erleichtern. Der Automobilclub begrüßte Buschmanns Zustimmung. "Die Ahndung einer einfachen Unfallflucht als Ordnungswidrigkeit führt nicht zur Schlechterstellung der Geschädigten", sagte ein ADAC-Sprecher.
Versicherer hatten bei Bekanntwerden der Idee angemahnt, die Möglichkeiten der Beweissicherung nicht einzuschränken. "Unfallursache und -hergang müssen sich zweifelsfrei feststellen lassen", hatte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gesagt. Das gelte etwa für die Frage, ob Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren. "Die Fahrtüchtigkeit des Unfallverursachers kann nur unmittelbar nach dem Unfall festgestellt werden."
Auch Politiker etwa von CDU und Grünen hatten Zweifel und Kritik an dem Vorschlag geäußert. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Richterbund. "Aus Sicht des Deutschen Richterbunds wäre es rechtspolitisch verfehlt, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach reinen Sachschäden zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen", hatte Geschäftsführer Sven Rebehn der Ausburger Allgemeinen gesagt.
Entwurf für Buschmanns Reform des StGB steht weiter aus
Das Justizministerium prüft derzeit auch für andere Straftatbestände wie das Schwarzfahren, ob sie nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden sollten. "Jahrelang gab es immer nur neue Strafgesetze", sagte Buschmann der Mediengruppe Bayern. "Niemand hat ernsthaft die Frage gestellt, ob die alten so noch Sinn machen." Wann Buschmann einen Entwurf für die geplante Reform des Strafgesetzbuches (StGB) vorlegen wird, steht noch nicht fest.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Fahrerflucht ohne Personenschaden als Ordnungswidrigkeit: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52478 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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