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BGH bestätigt OLG Stuttgart: Piëch hat Pflichten als Aufsichtsrat verletzt

04.12.2012

Die Porsche-Holding kann sich nicht weiter vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, wonach der VW-Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piëch seine Aufsichtsratspflichten bei dem schwäbischen Konzern verletzt hat. Der BGH wies eine Nichtzulassungsbeschwerde zurück, wie eine BGH-Sprecherin am Dienstag mitteilte.

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Die Porsche-Holding war gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vorgegangen, nach der Piëch 2009 während der Übernahmeschlacht von VW und Porsche seine Pflichten als Aufsichtsrat verletzt hatte.

Hintergrund sind Äußerungen Piëchs aus dem Jahr 2009. Im Gespräch mit Journalisten hatte er damals nach Überzeugung des OLG sinngemäß gesagt, er habe sich keine Klarheit über die Risiken der Optionsgeschäfte von Porsche verschaffen können und wisse nicht, wie hoch sie seien. Das bewerteten die Richter im Februar 2012 als schwerwiegende Pflichtverletzung. Eine Revision ließen sie damals nicht zu.

Dagegen legte die Porsche-Holding Beschwerde ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Nichtzulassungsbeschwerde nun zurück. Nach Ansicht der Karlsruher Richter hat der Rechtsstreit weder grundsätzliche Bedeutung noch sei eine Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (Beschl. v. 06.11.2012, Az. II ZR 111/12).

dpa/LTO-Redaktion

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BGH bestätigt OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 04.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7704 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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