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Verbotener rechtsextremer Verein "Combat 18 Deutschland": Anklage gegen vier mut­maß­liche Anführer

04.04.2024

Combat 18

Nachdem das Bundesinnenministerium den Verein 2020 verboten hatte, durchsuchte die Polizei Objekte in verschiedenen Bundesländern. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens-Ulrich Koch.

Die rechtsextremistische Gruppe "Combat 18 Deutschland" ist seit 2020 verboten. Vier Männer sollen die Vereinigung dennoch weiter betrieben haben. Nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sie erhoben.

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Die Bundesanwaltschaft hat am 7. März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf Anklage gegen vier mutmaßliche Anführer des rechtsextremistischen Vereins "Combat 18 Deutschland" erhoben.

Wie der Generalbundesanwalt (GBA) am Donnerstag mitteilte, seien die Angeschuldigten hinreichend verdächtig, gegen ein Vereinigungsverbot verstoßen zu haben. Sie sollen als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung "Combat 18 Deutschland" aufrechterhalten haben (§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)).

Bei "Combat 18 Deutschland" handelt es sich um eine rechtsextremistische Vereinigung und einen Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung "Combat 18". Der Code "18" steht für den ersten und den achten Buchstaben des Alphabets und bedeutet "Adolf Hitler". "Combat 18" kann somit als "Kampfgruppe Adolf Hitler" übersetzt werden. Wegen ihrer Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung hatte das Bundesinnenministerium "Combat 18 Deutschland" vor vier Jahren verboten. 

Aufnahmeverfahren mit Fragen zum Nationalsozialismus

In der Anklageschrift wird den vier Angeschuldigten vorgeworfen, die Vereinigung gemeinsam mit diversen anderen Mitgliedern bis jedenfalls Frühjahr 2022 fortgeführt zu haben. Die Gruppierung habe ab Ende Oktober 2020 mindestens 14 konspirative Treffen ausgerichtet. Während solcher Zusammenkünfte hätten die Teilnehmer unter anderem "Leistungsmärsche" absolvieren müssen. Außerdem seien Aufnahmeverfahren für "Supporter" (d.h. Anwärter) veranstaltet worden.

Gegenstand dieser Aufnahmeverfahren sei neben einer praktischen Prüfung auch ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus gewesen. Die Angeschuldigten hätten zudem Rechtsrockkonzerte organisiert und Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu "Combat 18 Deutschland" vertrieben. Insbesondere einer der Angeschuldigten habe überdies für eine Vernetzung mit anderen rechtsgerichteten Vereinigungen, darunter etwa die rechtsextremistische Kampfsportgruppierung "Knockout 51", gesorgt.

Die vier angeklagten Männer waren zusammen mit 17 anderen mutmaßlichen Mitgliedern im April 2022 bei einer bundesweiten Razzia aufgeflogen. Daraufhin hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 74a Abs. 1 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)) übernommen. Die Verfahren gegen 17 mutmaßliche (einfache) Mitglieder von "Combat 18 Deutschland" wurden im Sommer 2023 an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

"Vereinsverbote sind ein scharfes Schwert zur Verteidigung unserer Demokratie gegen rechtsextreme Verfassungsfeinde. Und nach einem Verbot verfolgen unsere Sicherheitsbehörden sehr aufmerksam weiter, ob es doch fortgesetzte Aktivitäten einer verfassungsfeindlichen Gruppierung gibt", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Donnerstag. Jedwede Fortführung der Vereinsaktivität von "Combat 18 Deutschland" sei strafbar und werde konsequent verfolgt, so Faeser.

Das OLG Düsseldorf muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 203 Strafprozessordnung) entscheiden. Die vier angeklagten Anführer befinden sich derzeit auf freiem Fuß.

dpa/cho/LTO-Redaktion

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Verbotener rechtsextremer Verein "Combat 18 Deutschland": . In: Legal Tribune Online, 04.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54254 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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