Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 16:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bsg-festsetzung-von-festbetraegen-fuer-cholesterinsenker-rechtmaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
2656

BSG: Festsetzung von Festbeträgen für Cholesterinsenker rechtmäßig

01.03.2011

Am Dienstag hat der 1. Senat des BSG entschieden, dass für Cholesterinsenker Festbeträge definiert werden können. Die Festbetragsgruppe für das konkrete Medikamant sei zu Recht ausgehend vom Inhalt der arzneimittelrechtlichen Zulassung gebildet worden.

Anzeige

Bestünde eine Studienlage, die für die Gruppenbildung bedeutsame Therapiehinweise, Verordnungseinschränkungen oder -ausschlüsse rechtfertigten, wäre diese zwar maßgeblich. Eine solche läge aber für Statine nicht vor, so die höchsten deutschen Sozialrichter (Urt. v. 01.03.2011, Az. B 1 KR  7/10 R, B 1 KR 10/10 R u. B 1 KR 13/10 R).

Ein Versicherter und zwei Arzneimittelhersteller stritten jeweils gegen die Festbetragsfestsetzung für das cholesterinsenkende Arzneimittel Sortis. Es enthält den noch unter Patentschutz stehenden Wirk­stoff Atorvastatin, ein Statin. Statine dienen insbesondere dazu, den LDL-Cholesterin-Spiegel im Blut zu senken. Sie hemmen die Wirkung des Schlüsselenzyms für die körpereigene Cholesterinproduk­tion (HMG-CoA-Reduktase). Sortis wurde Ende 1996 als Arzneimittel unter anderem zur Anwendung bei primärer und kombinierter Hypercholesterinämie zugelassen. Hierfür sind auch die übrigen Arz­neimittel zugelassen, die als Wirkstoff ein Statin enthalten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss fasste diese Arzneimittel 2004 in einer Festbetragsgruppe zu­sammen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen setzten mit Wirkung vom 1. Januar 2005 einen Festbetrag von 62,55 Euro für cholesterinsenkende Arzneimittel fest (Gruppe der HMG-CoA-Redukta­sehemmer). Sie senkten den Festbetrag in der Folgezeit mehrfach ab.

Klage und Berufung der pharmazeutischen Unternehmen und des Versicherten, der sich auf Sortis angewiesen sieht und ohne Begrenzung auf den Festbetrag hiermit versorgt werden will, blieben ohne Erfolg.

Nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) sind die fünf betroffenen Statine pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar. Die gebildete Festbetragsgruppe gewährleiste, dass Therapiemöglichkeiten nicht eingeschränkt werden und medizinisch notwendige Verordnungsalternativen zur Verfügung stehen. Sortis sei im Vergleich zu anderen Arzneimitteln der Gruppe nicht vorteilhafter. Seine Wirkungsweise sei im Rechtssinne nicht neuartig. Eine therapeutische Verbesserung durch Sortis sei nicht belegt. Die ermittelten Vergleichsgrößen und die festgesetzten Festbeträge stünden mit Bundesrecht in Einklang.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

VG Köln: Bundesamt muss über Erlaubnis zum Cannabisanbau neu entscheiden

Haftung für Arzneimittelschäden: Der Auskunftsanspruch des Geschädigten

Korruption im Gesundheitswesen: Mediziner auf der Anklagebank

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BSG: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2656 (abgerufen am: 20.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Medizinrecht
    • Sozialrecht
    • Arzneimittel
    • Medizin
  • Gerichte
    • Bundessozialgericht (BSG)
Ein Arzt mit Cannabisbüten und -öl 26.03.2026
Arzneimittel

BGH gibt Wettbewerbszentrale Recht:

Inter­net­portal darf nicht für Cannabis-Behand­lung werben

Medizinisches Cannabis ist verschreibungspflichtig, deshalb darf ein Internetportal nicht für entsprechende ärztliche Behandlungen werben. Der Bundesgerichtshof sieht einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht.

Artikel lesen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 18.03.2026
Arzneimittel

Verfassungsbeschwerde unzulässig:

Kasse muss tod­kranken Mann nicht mit ille­galem Medi­ka­ment ver­sorgen

Eine seltene Muskelerkrankung bedeutet für einen Mann ziemlich sicher seinen frühen Tod. Ein nicht zugelassenes Arzneimittel muss ihm die Krankenkasse aber trotzdem nicht bezahlen, steht nach einer BVerfG-Entscheidung fest.

Artikel lesen
Buchladen Golden Shop in Bremen 14.03.2026
Podcast

Impfschäden / Asylrecht / Buchläden klagen / Iran-Krieg:

Wie ein Buch­han­del­s­preis zum Ver­fas­sungs­schutz­fall wurde

Können Buchläden wirklich den Preis einklagen, den Weimer ihnen gestrichen hat? Außerdem im Podcast: Was sagt der BGH zu Impfschäden? Kommt Italien mit Blockade des EU-Asylsystems durch? Warum sind Merz' Worte zum Iran-Krieg so problematisch? 

Artikel lesen
Der VI. Zivilsenat des BGH unter Vorsitz von Stephan Seiters (Mitte) eröffnet die Verhandlung zu einer Impfschaden-Klage gegen Astrazeneca, 15.12.2025. 09.03.2026
Coronavirus

BGH verweist Corona-Fall ans OLG zurück:

Per Aus­kunfts­recht zum Impf­scha­dens­er­satz?

Bisher sind alle Klagen wegen etwaiger Corona-Impfschäden vor deutschen Gerichten gescheitert. Nun fuhr eine Klägerin beim BGH einen Teilerfolg gegen Astrazeneca ein: Das OLG hatte Auskunfts- und Schadensersatzansprüche fehlerhaft verneint.

Artikel lesen
Joachim Volz in Hamm 05.02.2026
Kirche

LAG Hamm: Nebentätigkeit erlaubt:

Che­f­arzt darf Schwan­ger­schafts­ab­brüche nicht für Klinik durch­führen

Die Kirche darf dem Chefarzt Volz in Lippstadt keine medizinisch indizierten Abbrüche für seine Nebentätigkeit untersagen. Für die Klinik hat diese Dienstanweisung bestand, so das LAG Hamm.

Artikel lesen
Demonstrierende stehen vor einem großen Banner, auf dem steht: "Meine Hilfe ist keine Sünde" 03.02.2026
Schwangerschaftsabbruch

Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen vor dem LAG Hamm:

Nächste Runde von Che­f­arzt Volz gegen katho­li­sche Vor­gaben

Seit der Fusion mit einer katholischen Klinik gelten andere Regeln im Klinikum Lippstadt. Chefarzt Volz soll auch bei medizinischer Indikation keine Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Am Donnerstag verhandelt das LAG Hamm.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von Leibniz Universität Hannover
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (Pro­mo­ti­ons­s­tel­le) auf dem Ge­biet des...

Leibniz Universität Hannover, Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH