Druckversion
Dienstag, 16.12.2025, 13:15 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-xizr260-15-sms-tan-sparkasse-zahlungsdienst-entgelt
Fenster schließen
Artikel drucken
23593

BGH zu kostenpflichtigen SMS-TAN: Eine unbe­nutzte TAN darf nichts kosten

25.07.2017

Banking mit SMS-TAN

© oatawa - stock.adobe.com

Eine AGB-Klausel, nach der jede von einer Bank verschickte SMS-TAN kostenpflichtig ist, wäre unwirksam, so der BGH. Wäre - denn die beklagte Sparkasse bestreitet, überhaupt eine solche Klausel zu verwenden.

Anzeige

Verschickt eine Bank zum Zweck einer Überweisung eine sogenannte TAN (Transaktionsnummer) per SMS, so darf sie hierfür nur dann ein Entgelt verlangen, wenn die Überweisung auch tatsächlich durchgeführt wurde. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (Urt. v. 25.07.2017, Az. XI ZR 260/15).

Kläger war ein Verbraucherschutzerverband, welcher einer Sparkasse vorwarf, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Klausel zu verwenden, die besage: "Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)". Dies stelle aber eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar, weshalb das beklagte Kreditinstitut die Klausel gegenüber Privatkunden nicht verwenden dürfe.

BGH: Klausel unterliegt der Inhaltskontrolle

Sowohl vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a. M. als auch in der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. blieb die Klage nach § 1 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) erfolglos. Nach Ansicht des OLG stellt die Klausel eine sogenannte Preishauptabrede dar, welche überhaupt nicht der AGB-Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. unterliege. Dem Vorbringen der Sparkasse, man verwende eine solche Klausel überhaupt nicht, war das Gericht daher gar nicht weiter nachgegangen.

Damit wird es sich nun aber doch noch auseinandersetzen müssen, denn der BGH trat dieser Ansicht auf die Revision des Verbraucherschutzverbands entgegen. Für die Richter des XI. Zivilsenats reicht es aus, dass die Verbraucherschützer unter Angabe des zugrundeliegenden Lebenssachverhalts die Verwendung der bestimmten Klausel behauptet und deren konkreten Wortlaut im Klageantrag wörtlich wiedergegeben haben. Ihre Klage sei damit zulässig. Ob die Klausel wirklich verwendet werde, sei eine Frage der Begründetheit und mangels entgegenstehender Feststellungen für das Revisionsverfahren zu unterstellen.

Ihrer Ansicht nach unterliegt die Klausel auch gemäß § 307 Abs. 3 BGB sehr wohl der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB, weil sie eine von Rechtsvorschriften abweichende Regelung enthalte.

Keine Kostenpflicht ohne Einschränkung

Der Inhaltskontrolle hält sie nicht stand, weil sie eine Abweichung zuungunsten des Verbrauchers enthalte, so die Karlsruher Richter. Aufgrund ihres einschränkungslosen Wortlauts ("Jede smsTAN…") sei die Klausel so auszulegen, dass sie ein Entgelt in Höhe von 0,10 Euro für jede TAN vorsehe, die an den Kunden versendet werde, gleich, ob sie letztlich eingesetzt werde oder nicht. Wenn der Kunde bspw. aufgrund eines Phishing-Verdachts die TAN nicht verwende oder sie sich aufgrund einer Überschreitung ihrer Geltungsdauer nicht mehr nutzen lasse, müsse er nach der Klausel ebenfalls zahlen, was eine Abweichung von von § 675f Abs. 4 S. 1 BGB darstelle.

Nach der Norm könne eine Bank auch für die Ausgabe von Zahlungsauthentifizierungsmitteln wie PIN oder TAN ein Entgelt verlangen. Das gilt grundsätzlich aber nur dann, wenn das Bestandteil der Hauptleistung ist. Dies, so die Richter, sei nur anzunehmen, wenn am Ende auch tatsächlich eine Zahlungsdienstleistung im Zusammenhang damit erbracht werde. Anderenfalls handele es sich um eine für den Verbraucher nachteilige Abweichung von der Vorschrift, die nach § 675e Abs. 1 BGB untersagt sei.

Nun wird es für das konkrete Verfahren darauf ankommen, ob die beklagte Kreissparkasse Groß-Gerau eine entsprechende Klausel tatsächlich auch verwendet. Die ist allerdings von den Verbraucherschützern nur als eine von mehreren Banken verklagt worden, welche ein Entgelt für die Versendung von SMS-Tan in ihren AGB vereinbart hatten.

mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu kostenpflichtigen SMS-TAN: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23593 (abgerufen am: 16.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Banken
    • Unterlassung
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
BGH 10.12.2025
Rente

Allianz Lebensversicherung unterliegt beim BGH:

Klausel zur ein­sei­tigen Ren­ten­kür­zung unwirksam

Durch eine einseitige Vertragsklausel wurden Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt, kritisiert der BGH. Das Urteil könnte nach Einschätzung von Verbraucherschützern Folgen für rund eine Millionen Versicherungsverträge haben. 

Artikel lesen
Fürst Albert II. mit Frau und Kindern 10.12.2025
Prominente

Veröffentlichung eines Badefotos untersagt:

Fürst Albert II. siegt beim OLG Frank­furt

Wie bereits seine Schwester Caroline klagt auch Albert gegen deutsche Berichterstattung. Zu Recht – Fotos seiner Kinder beim Baden muss der monegassische Fürst nicht dulden. 

Artikel lesen
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
Sparkasse 04.12.2025
Russland

OLG Frankfurt am Main zu Sparkasse:

Gewöhn­liche Zah­lungen nicht von Russ­land-Sank­tionen erfasst

Die EU-Sanktionen gegen Russland gehen weit, umfassen aber nicht pauschal alle Zahlungen. Das hat das OLG Frankfurt gegenüber einer Sparkasse klargestellt.

Artikel lesen
Streit um "Druck18" 25.11.2025
Markenrecht

Streit um Nazi-Marke vorm OLG Hamburg:

Rechts­ex­t­remer Onli­ne­shop erfolglos vor Gericht

Der rechtsextreme Online-Shop "Druck18" wird von einem antifaschistischen Verein gekapert. Der Betreiber geht auf Grundlage des Markenrechts dagegen vor, scheitert nun aber auch in zweiter Instanz vor Gericht.

Artikel lesen
Logo der Sparkasse 03.11.2025
Parteien

Sparkasse Wetzlar unterliegt gegen Bezirksverband:

Giro­konto auch für ver­fas­sungs­feind­liche "Die Heimat"

Wieder einmal versucht sich Wetzlar gegen Rechts aufzustellen. Dieses Mal unterliegt die örtliche Sparkasse. Sie muss dem Bezirksverband Mittelhessen der verfassungsfeindlichen "Die Heimat" ein Girokonto eröffnen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te im Be­reich Li­ti­ga­ti­on & Trial in Mün­chen (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Oppenhoff
As­so­cia­te (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on

Oppenhoff , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH