Druckversion
Sonntag, 17.05.2026, 14:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-viiizr3620-kein-widerrufsrecht-widerruf-kilometer-leasing-verbraucher-verbraucherdarlehensvertrag-506-bgb
Fenster schließen
Artikel drucken
44350

BGH: Kein Widerruf bei Kilo­me­ter­lea­sing mög­lich

24.02.2021

Autoschlüssel und Vertrag auf Tisch, Hand mit Stift.

Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

Nach dem Willen des Gesetzgebers fallen Leasingverträge mit Kilometerabrechnung nicht unter die Vorschriften zum Verbraucherwiderruf. Zu diesem Ergebnis kommt der BGH nach einer Auslegung der entsprechenden BGB-Normen.

Anzeige

Verbraucher haben beim Autoleasing mit Kilometerabrechnung kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Musterfall entschieden. Ein solcher Leasingvertrag erfülle nicht die einschlägigen Voraussetzungen, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Urteilsverkündung am Mittwoch (Urt. v. 24.2.2021, Az. VIII ZR 36/20).

Geklagt hatte ein Verbraucher, der als Leasingnehmer mit der beklagten Leasinggeberin im Jahr 2015 einen Leasingvertrag geschlossen hatte. Gegenstand war das Leasing eines Neufahrzeugs mit Kilometerabrechnung (sog. Kilometerleasingvertrag). 2018 hatte der Verbraucher den Widerruf erklärt und erfolglos die Rückerstattung sämtlicher erbrachter Leasingzahlungen verlangt. Vor dem LG und OLG Stuttgart war er nicht erfolgreich gewesen, sodass sich nun der BGH mit dem Fall beschäftigen musste.

Doch auch die Karlsruher Richterinnen und Richter haben nun entschieden, dass der Leasingnehmer kein Widerrufsrecht bei Kilometerleasingverträgen hat - und das "unter jedem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt". Zunächst stellt der BGH fest, dass die Vorschrift des § 506 Abs. 1 BGB nicht einschlägig ist. Danach sind die Widerrufsvorschriften für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge anwendbar, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gewährt. 

Keine Analogie, keine Umgehung, kein vertraglicher Widerruf

Wann eine entgeltliche Finanzierungshilfe vorliegt, regelt Abs. 2 der Norm. Die dort aufgezählten Fälle seien jedoch abschließend zu verstehen und ein Kilometerleasingvertrag falle unter keinen davon, so der BGH. Ein Kilometerleasingvertrag sehe nämlich weder eine Erwerbspflicht (Nr. 1) oder eine Restwertgarantie (Nr. 3) des Leasingnehmers noch ein Andienungsrecht des Leasinggebers (Nr. 2) vor. Ein Rückgriff auf den Auffangtatbestand des Abs. 1 komme zudem nicht in Betracht.

Auch eine Analogie scheide mangels planwidriger Regelungslücke aus. Zudem treffe die vom Gesetzgeber durchgeführte Interessenabwägung bei § 506 BGB nicht auf Kilometerleasingverträge zu. Er habe die Interessenbewertung der EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie übernommen, wonach Leasingverträge lediglich bei einer Erwerbspflicht des Leasingnehmers dem Verbraucherkreditrecht unterstellt sind. Dies hat der Gesetzgeber laut den Ausführungen des BGH mit § 506 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BGB nur punktuell erweitern wollen.

Ein Widerrufsrecht sei außerdem nicht aus § 511 S. 2 BGB a.F. (heute § 512 BGB) abzuleiten. Danach dürfen die Widerrufsvorschriften nicht umgangen werden. Doch die Wahl eines Vertragstyps, der nach gesetzgeberischem Willen gerade nicht von § 506 BGB erfasst ist, stelle keine Umgehung dar.

Letztlich begründe die Erteilung einer "Widerrufsinformation" durch die beklagte Leasinggeberin kein vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44350 (abgerufen am: 17.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Auto
    • BGH
    • Verbraucherschutz
    • Widerrufsrecht
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Verschiedene Werbeprospekte für Discounter im Einzelhandel liegend 15.05.2026
Verbraucherschutz

OLG Köln zu Rabattwerbung von Penny:

Rabatt auf UVP ist keine Prei­s­er­mä­ß­i­gung

Penny siegt in zweiter Instanz gegen den Verbraucherschutz wegen Rabattbezügen auf UVP. Das OLG Köln bemängelt aber fehlende Orientierungshilfen des BGH und hofft in der Revision auf Klarheit.

Artikel lesen
Ein enttäuschter Zuschauer mit Gesichtsbemalung, der die schlechte Ticketqualität bei der WM reflektiert. 15.05.2026
Fussball

Kalifornische Justiz prüft Ärger um FIFA-Tickets:

Teure Tickets für sch­lechte Plätze bei Fuß­ball-WM?

Fans zahlten für teure Sitzplatzkategorien – und bekamen schlechtere Plätze. Kaliforniens Generalstaatsanwalt nimmt die FIFA ins Visier und fordert Auskünfte wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht.

Artikel lesen
Milka Schokoladentafel mit Verpackung. Auf der Rückseite sind Barcode, Zutatenangaben und die Gewichtsangabe von 90 Gramm sichtbar. 13.05.2026
Verbraucherschutz

LG Bremen sieht Irreführung:

Milka durfte Mogel­pa­ckung nicht in Ver­kehr bringen

Im Zuge der Inflation hat Milka seine Standard-Schokoladentafel von 100 auf 90 Gramm reduziert; im Übrigen blieb die Packung gleich. Das LG Bremen sieht darin eine Irreführung und gibt einer Klage der Verbraucherzentrale statt.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Benutzeroberfläche eines KI-Chatbots, der zur Haftungsfrage bei Falschaussagen beitragen könnte. 12.05.2026
KI

OLG lässt BGH-Revision zu:

Wer haftet für Fal­sch­aus­sagen des KI-Chat­bots?

Ein KI-Chatbot vergab großzügig nicht existierende Facharztbezeichnungen. Das OLG Hamm rechnet die Aussagen den verantwortlichen Ärzten zu – die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Artikel lesen
Unfall mit Carsharing (Symbolbild) 12.05.2026
Fahrerlaubnis

LG Berlin I verneint Fremdschaden beim Carsharing:

"Miles"-Fahrer ver­ur­sacht Unfall, fährt weg – und behält doch die Fahr­er­laubnis

Der Fahrer eines "Miles" verschuldet einen Unfall und macht sich aus dem Staub. Trotz Unfallflucht verneint das LG Berlin I die Voraussetzungen für einen Fahrerlaubnisentzug. Der Schaden am Carsharing-Fahrzeug sei kein Fremdschaden.

Artikel lesen
§ 477 BGB (aF) 07.05.2026
BGH

BGH zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB:

"Könnte auch etwas anderes gewesen sein" reicht nicht

Zeigt sich beim Verbrauchsgüterkauf ein Mangel, darf die Beweislastumkehr des § 477 BGB nicht ausgeschlossen werden, weil theoretisch auch andere, nicht dem Verkäufer zurechenbare Gründe denkbar wären. Das hat der BGH entschieden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH