Druckversion
Freitag, 7.11.2025, 02:14 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-viiizr3620-kein-widerrufsrecht-widerruf-kilometer-leasing-verbraucher-verbraucherdarlehensvertrag-506-bgb
Fenster schließen
Artikel drucken
44350

BGH: Kein Widerruf bei Kilo­me­ter­lea­sing mög­lich

24.02.2021

Autoschlüssel und Vertrag auf Tisch, Hand mit Stift.

Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

Nach dem Willen des Gesetzgebers fallen Leasingverträge mit Kilometerabrechnung nicht unter die Vorschriften zum Verbraucherwiderruf. Zu diesem Ergebnis kommt der BGH nach einer Auslegung der entsprechenden BGB-Normen.

Anzeige

Verbraucher haben beim Autoleasing mit Kilometerabrechnung kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Musterfall entschieden. Ein solcher Leasingvertrag erfülle nicht die einschlägigen Voraussetzungen, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Milger bei der Urteilsverkündung am Mittwoch (Urt. v. 24.2.2021, Az. VIII ZR 36/20).

Geklagt hatte ein Verbraucher, der als Leasingnehmer mit der beklagten Leasinggeberin im Jahr 2015 einen Leasingvertrag geschlossen hatte. Gegenstand war das Leasing eines Neufahrzeugs mit Kilometerabrechnung (sog. Kilometerleasingvertrag). 2018 hatte der Verbraucher den Widerruf erklärt und erfolglos die Rückerstattung sämtlicher erbrachter Leasingzahlungen verlangt. Vor dem LG und OLG Stuttgart war er nicht erfolgreich gewesen, sodass sich nun der BGH mit dem Fall beschäftigen musste.

Doch auch die Karlsruher Richterinnen und Richter haben nun entschieden, dass der Leasingnehmer kein Widerrufsrecht bei Kilometerleasingverträgen hat - und das "unter jedem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt". Zunächst stellt der BGH fest, dass die Vorschrift des § 506 Abs. 1 BGB nicht einschlägig ist. Danach sind die Widerrufsvorschriften für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge anwendbar, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe gewährt. 

Keine Analogie, keine Umgehung, kein vertraglicher Widerruf

Wann eine entgeltliche Finanzierungshilfe vorliegt, regelt Abs. 2 der Norm. Die dort aufgezählten Fälle seien jedoch abschließend zu verstehen und ein Kilometerleasingvertrag falle unter keinen davon, so der BGH. Ein Kilometerleasingvertrag sehe nämlich weder eine Erwerbspflicht (Nr. 1) oder eine Restwertgarantie (Nr. 3) des Leasingnehmers noch ein Andienungsrecht des Leasinggebers (Nr. 2) vor. Ein Rückgriff auf den Auffangtatbestand des Abs. 1 komme zudem nicht in Betracht.

Auch eine Analogie scheide mangels planwidriger Regelungslücke aus. Zudem treffe die vom Gesetzgeber durchgeführte Interessenabwägung bei § 506 BGB nicht auf Kilometerleasingverträge zu. Er habe die Interessenbewertung der EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie übernommen, wonach Leasingverträge lediglich bei einer Erwerbspflicht des Leasingnehmers dem Verbraucherkreditrecht unterstellt sind. Dies hat der Gesetzgeber laut den Ausführungen des BGH mit § 506 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BGB nur punktuell erweitern wollen.

Ein Widerrufsrecht sei außerdem nicht aus § 511 S. 2 BGB a.F. (heute § 512 BGB) abzuleiten. Danach dürfen die Widerrufsvorschriften nicht umgangen werden. Doch die Wahl eines Vertragstyps, der nach gesetzgeberischem Willen gerade nicht von § 506 BGB erfasst ist, stelle keine Umgehung dar.

Letztlich begründe die Erteilung einer "Widerrufsinformation" durch die beklagte Leasinggeberin kein vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44350 (abgerufen am: 09.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Auto
    • BGH
    • Verbraucherschutz
    • Widerrufsrecht
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Reichsbanner-Veranstaltung 1929 02.11.2025
Rechtsgeschichte

Das "Reichsbanner":

Vom Wehr­ver­band zum Muse­ums­ve­rein

Der Name "Reichsbanner" wirkt heute etwas obskur, doch gehörten diesem stärksten Wehrverband der 1920er Jahre viele wichtige Köpfe der jungen Bundesrepublik an. Nach 1945 ging es um "Wiedergutmachung" und die Furcht vor neuer Polarisierung.

Artikel lesen
Unternehmer Ole Wittmann präsentiert seine Liköre einem Kameramann 28.10.2025
Lebensmittel

LG Kiel: Likör ohne Ei darf auch so heißen:

"Weil es eben nicht Eier­likör ist"

Eierlikör enthält Ei, ein Likör ohne Ei nicht. Ein Spirituosen-Verband zog ein kleines Unternehmen vor Gericht – ohne Erfolg. Das LG Kiel ließ sich nicht davon überzeugen, dass eine “gedankliche Verbindung” zu Eierlikör hergestellt werde.

Artikel lesen
Moderne Wohnanlage mit Balkonen, symbolisiert die Gemeinschaft und mögliche Kostenverteilung unter den Eigentümern nach Mehrheitsbeschlüssen. 24.10.2025
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

BGH: Weites Ermessen bei Kostentragungspflicht in der WEG:

Hohe Vor­schüsse? Bei Mehr­heits­ent­schei­dung müssen alle zahlen

Bei WEG-Beschlüssen zu Vorschusszahlungen, etwa für zukünftige Reparaturen, steht Wohnungseigentümern ein weiter Spielraum zu. Auch was die Höhe der Umlagen betrifft. Das entschied der BGH - zulasten eines einzelnen Eigentümers.

Artikel lesen
Ein Schlagloch auf offener Straße 23.10.2025
Amtshaftung

LG Flensburg verneint Amtshaftung:

Mann tritt in Schla­g­loch und reißt sich ein Außen­band

Dunkel, Regen, der Magen knurrt: Ein warmer Döner hätte den hungrigen Arbeiter wieder nach vorn gebracht. Stattdessen verletzt er sich beim Aussteigen aus dem Auto schmerzhaft, weil er in ein Schlagloch tritt. Das Amt haftet dafür nicht.

Artikel lesen
Radarkontrolle in Nizza 21.10.2025
Straßenverkehr

Digitaler Führerschein, unionsweite Fahrverbote:

EU besch­ließt neue Regeln im Stra­ßen­ver­kehrs­recht

Ein digitaler Führerschein bis 2030 und grenzüberschreitende Fahrverbote: Diese und weitere Reformen im Straßenverkehrsrecht hat der EU-Gesetzgeber beschlossen. Verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Fahrer soll es aber nicht geben.

Artikel lesen
Briefkasten des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 17.10.2025
Anwaltsberuf

BGH zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach:

"Berufs­aus­übungs­ge­sell­schaft wie Anwalt behan­deln"

Rechtsfragen rund um das beA beschäftigen weiter die Gerichte. Jetzt hat der BGH klargestellt, wie Anwaltsschriftsätze aus dem Postfach einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft versandt werden dürfen. Martin W. Huff berichtet.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Re­fe­rent:in der Ge­schäfts­füh­rung (m/w/d)

Deutsches Anwaltsinstitut e.V. , Bochum

Logo von DLA Piper UK LLP
(Se­nior) As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich En­er­gie­recht

DLA Piper UK LLP , Düs­sel­dorf

Logo von ENERTRAG SE
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) - Ber­lin/Dau­er­thal

ENERTRAG SE , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Düs­sel­dorf...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Sovendus GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

Sovendus GmbH , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Dispute Resolution INSIGHTS: Lerne unser Team kennen

19.11.2025, Frankfurt am Main

Wegzüge und Zuzüge im Steuerrecht

10.11.2025

Logo von Fieldfisher
Real Estate Praxis Update: Der Blick ausländischer Investoren auf den Immobilienmarkt Deutschland

13.11.2025, Hamburg

Logo von e-fellows.net GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

22.11.2025, München

§ 15 FAO - Designrecht / Produktschutz

10.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH