Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 04:40 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-viii-zr-191-15-gebrauchtwagen-standzeit-erstzulassung-mangel
Fenster schließen
Artikel drucken
19831

BGH zum Gebrauchtwagenkauf: Lange Stand­zeit vor Erst­zu­las­sung kein Mangel

29.06.2016

Gebrauchtwagen: Lange Standzeit muss kein Mangel sein

© johnnypicture - Fotolia.com

Der Käufer eines Gebrauchtwagens darf nicht ohne Weiteres davon ausgehen, dass dieser kurz nach Fertigstellung erstzugelassen wurde. Ist das Baujahr nicht Vertragsbestandteil, liegt auch bei langer Standzeit kein Mangel vor, so der BGH. 

Anzeige

Die Angabe des Erstzulassungsdatums eines gebrauchten PKW im Kaufvertrag stellt nicht ohne Weiteres eine Vereinbarung über das Baujahr dar. In einer Standzeit von über einem Jahr vor der Erstzulassung liegt somit kein Sachmangel des Fahrzeugs. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe und gab einem Gebrauchtwagenhändler Recht (Urt. v. 29.06.2016, Az. VIII ZR 191/15). 

Der Kläger in dem Verfahren hatte 2012 ein gebrauchtes Auto erworben. Der Gebrauchtwagenhändler hatte im Kaufvertragsformular unter der Rubrik "Datum der Erstzulassung lt. Fzg.-Brief" den 18. Februar 2010 eingetragen. Ein Baujahr war dem Formular aber nicht zu entnehmen. Der Käufer erfuhr erst später, dass das Auto bereits im Juli 2008 hergestellt worden war und bis zur Erstzulassung gestanden hatte. Aus diesem Grund erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte Rückzahlung des Kaufpreises.

Der BGH wies die Klage am Mittwoch ab, da ein den Rücktritt begründender Sachmangel nicht gegeben sei. Nach Ansicht der Richter hatten sich die Parteien weder ausdrücklich noch konkludent auf ein bestimmtes Baujahr als Beschaffenheitsmerkmal verständigt.

Rechtsprechung zu Neu- und Jahreswagen nicht anwendbar

Die bloße Angabe des Datums der Erstzulassung reiche in diesem Fall nicht aus, da der Gebrauchtwagenhändler eindeutig Bezug auf den Fahrzeugbrief genommen habe. Damit habe er keine verbindliche Willenserklärung abgegeben, sondern selbst nur die Angaben aus dem KFZ-Brief mitgeteilt, so der BGH. Der Händler habe mit dem Zusatz "lt. Fzg.-Brief" gerade zum Ausdruck gebracht, dass er weder für die Richtigkeit des Datums noch darüber hinaus für ein bestimmtes Baujahr einstehen wolle.

Zwar kann ein Mangel auch unabhängig von einer Beschaffenheitsvereinbarung gegeben sein, wenn die Sache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder nicht die vom Käufer berechtigterweise zu erwartende Beschaffenheit aufweist. So hat der BGH bereits mit vorangegangenen Urteilen entschieden, dass ein Autokäufer grundsätzlich erwarten darf, dass ein Auto keine zwölf Monate überdauernde Standzeit vor der Erstzulassung aufweist. Diese Rechtsprechung gilt jedoch nur für Neu- und Jahreswagen. Für Gebrauchtwagen könne ein solch allgemein gültiger Grundsatz hingegen nicht aufgestellt werden, heißt es in der Entscheidung von Mittwoch. Was ein Käufer eines Gebrauchtwagens erwarten dürfe, hänge vielmehr stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Beispielhaft nennt der BGH die Dauer der Zulassung, die Laufleistung, die Anzahl der Vorbesitzer und die Art der vorherigen Nutzung.

Im am Mittwoch entschiedenen Fall stellte der BGH fest, dass die lange Standzeit vor dem Hintergrund der recht hohen Laufleistung des PKW und der nicht unerheblichen Abnutzung entscheidend an Bedeutung verloren habe. Dass konkrete standzeitbedingte Mängel aufgetreten seien, habe der Kläger auch nicht geltend gemacht.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zum Gebrauchtwagenkauf: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19831 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Auto
    • Autokauf
    • Sachmangel
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Kerzen und Blumenkränze am Unfallort in Moers, 29.04.2019. 08.04.2026
Ausweisung

VG Düsseldorf zum "Raser von Moers":

Aus­wei­sung nach ille­galem Auto­rennen recht­mäßig

Nach einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens ordnete das Amt die Ausweisung eines Mannes in den Kosovo an. Zu Recht, befand das VG Düsseldorf, und begründete das mit der Rücksichtslosigkeit der Tat.

Artikel lesen
Die Unfallstelle in Ludwigsburg 07.04.2026
Mord

LG Stuttgart zu Raserfall:

Mor­dur­teile nach ille­galem Auto­rennen mit zwei Toten

Nach einem illegalen Autorennen hat das LG Stuttgart die Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Zwei unbeteiligte junge Frauen wurden bei dem Rennen getötet.

Artikel lesen
Ein Mann repariert eine Waschmaschine 25.03.2026
Verbraucherschutz

Gesetzentwurf beschlossen:

Der nächste Schritt zum Recht auf Repa­ratur

Das Bundeskabinett ist sich beim Gesetzentwurf zum sogenannten Recht auf Reparatur einig. Nun muss der Bundestag das Gesetz bis Ende Juli beschließen. Das Gesetz setzt dann die Vorgaben aus einer EU-Richtlinie um.

Artikel lesen
Aktenordner zu DUH-Klimaklagen beim BGH 23.03.2026
Klimaschutz

DUH-Klimaklagen scheitern vorm BGH:

Kein Ver­b­renner-Aus für BMW und Mer­cedes ab 2030

Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe wollten in Karlsruhe ein Verbrenner-Aus ab 2030 für zwei deutsche Autohersteller durchsetzen. Der BGH sieht aber einzig den Gesetzgeber in der Verantwortung.

Artikel lesen
Ein ziemlich vollgeparkter Parkplatz 10.03.2026
Auto

Amtsgericht München:

Rück­sichts­lose Falsch­par­kerin trägt Mit­schuld an Unfall

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

Artikel lesen
Produktionsanlage im BMW-Werk in München 27.02.2026
Klimaschutz

DUH-Klimaklagen gegen BMW und Mercedes:

Bun­des­ge­richtshof ver­han­delt übers Ver­b­renner-Aus

Der BGH steht vor einer Grundsatzentscheidung in Sachen Klimaschutz: Müssen BMW und Mercedes den Verkauf von Pkw mit Verbrennungsmotoren ab 2030 einstellen? Ein Verfahren, das die Weichen für Klimaklagen gegen Unternehmen stellen wird.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) – ESG Com­p­li­an­ce

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von DLA Piper UK LLP
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/x) Mün­chen

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Leibniz Universität Hannover
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (Pro­mo­ti­ons­s­tel­le) auf dem Ge­biet des...

Leibniz Universität Hannover, Han­no­ver

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons/Pri­va­te...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on – IP (w/m/d)

Noerr

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) – in al­len Pra­xis­grup­pen mit Pro­gram­mier­er­fah­rung

Freshfields, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH