Druckversion
Mittwoch, 15.04.2026, 12:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-iv-zr-73-13-lebensversicherung-widerruf-unionsrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
12584

BGH zu Lebensversicherung: Kein Widerruf nach 13 Jahren

16.07.2014

Die Richter in Karlsruhe haben die Klage eines Versicherungsnehmers abgewiesen. Er hatte etwa 13 Jahre nach Abschluss seiner Lebensversicherung den Widerspruch erklärt. Da er aber damals nach den einschlägigen Regelungen ordnungsgemäß belehrt worden war, scheide ein Widerrufsrecht aus, so der BGH. In einem ähnlichen Fall hatte er das nach elf Jahren anders gesehen.

Anzeige

Nachdem der Kläger 1998 eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen hatte, wurde er mit Übersendung des Versicherungsscheins über sein Widerrufsrecht belehrt. Maßgeblich war damals § 5a Versicherungsgesetz (VVG) der alten Fassung (a.F.), welche von 1994 bis 2007 galt. In Abs. 1 war eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Überlassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen angeordnet, auch diese hatte der Kläger damals erhalten.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) stritt der Versicherungsnehmer nun um die seit Jahren gezahlten Beiträge. Er hatte 2011 seinen Widerruf erklärt. Dies sei jedoch viel zu spät gewesen, weil die Versicherung die Anforderungen des § 5a Abs. 1 VVG a.F. eingehalten habe, so der BGH am Mittwoch. Der Kläger habe also keine Ansprüche nach dem Bereicherungsrecht. Seine Prämien habe er mit Rechtsgrund, nämlich aufgrund des bestehenden Versicherungsvertrages geleistet (Urt. v. 16.07.2014, Az. IV ZR 73/13).

In ähnlichem Fall Widerruf auch nach elf Jahren bejaht

Die Richter hatten indes keine Zweifel daran, dass die Widerspruchslösung dem Unionsrecht entspreche. Der Kläger hatte gefordert, der BGH möge den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hierzu befragen. Tatsächlich hatten die Karlsruher das in einem ähnlich gelagerten Fall bereits getan und schließlich einen Widerruf auch nach elf Jahren bejaht. Damals hatte die Versicherung den Kunden aber gar nicht erst ausreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt. § 5a Abs. 2 VVG a.F. regelte in solchen Fällen, dass eine Widerrufsfrist von einem Jahr gelte. Das hielt der EuGH für europarechtswidrig. 

In dem am Mittwoch entschiedenen Fall war der Versicherungsnehmer aber ausreichend belehrt worden. Daher bestünden keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der damaligen Widerspruchslösung. Eine Vorabfrage komme aber auch schon deshalb nicht in Betracht, weil eine Antwort vom EuGH nicht entscheidungserheblich gewesen wäre. Denn selbst wenn § 5a Abs. 1 VVG a.F. unionsrechtswidrig sei, so dürfe der Kläger sich nach Treu und Glauben nicht hierauf stützen. Es sei eine widersprüchliche Rechtsausübung, sich nach "jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen Unwirksamkeit zu berufen".

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Lebensversicherung: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12584 (abgerufen am: 15.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Versicherungsrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Mann repariert eine Waschmaschine 25.03.2026
Verbraucherschutz

Gesetzentwurf beschlossen:

Der nächste Schritt zum Recht auf Repa­ratur

Das Bundeskabinett ist sich beim Gesetzentwurf zum sogenannten Recht auf Reparatur einig. Nun muss der Bundestag das Gesetz bis Ende Juli beschließen. Das Gesetz setzt dann die Vorgaben aus einer EU-Richtlinie um.

Artikel lesen
Schriftzug der Debeka 18.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu Klage gegen Debeka:

Stor­no­klausel ver­stößt nicht gegen Tran­s­pa­renz­gebot

Wer eine Renten- oder Lebensversicherung vorzeitig kündigt, muss einen Stornoabzug hinnehmen. Wie gut verständlich der im Vertragswerk formuliert sein muss, hat jetzt der Bundesgerichtshof im Fall der Debeka entschieden.

Artikel lesen
"Debeka"-Werbeschriftzug auf einem Dach 17.03.2026
Rentenversicherung

Debeka-Gebühren auf dem Prüfstand:

BGH urteilt zu Stor­no­kosten bei Lebens­ver­si­che­rungen

Wer bei der Debeka eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und wieder gekündigt hat, dürfte am Mittwoch mit Interesse nach Karlsruhe blicken. Möglicherweise muss der Versicherer vielen Ex-Kunden eine Menge Geld zurückzahlen.

Artikel lesen
Vegane Bouletten in einer Verkaufsschale mit der Aufschrift "keine Bouletten" 06.03.2026
Verbraucherschutz

Kontroverser Beschluss des EU-Parlaments:

Das "Veggie-Burger"-Verbot wird auf­ge­weicht

Aufreger im Herbst 2025: Das EU-Parlament sprach sich für ein Verbot von Bezeichnungen wie "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" aus. Dieses wird nun etwas aufgeweicht. "Tofu-Rippchen" oder "veganes Hühnchen" sollen aber unzulässig sein.

Artikel lesen
Menschen trinken Bier beim Oktoberfest 04.03.2026
Verbraucherschutz

Kammergericht zum Berliner Oktoberfest:

Gäste müssen keine extra WC-Gebühr zahlen

Jeweils ein Euro oder eine "Flatrate" für fünf Euro: Stattliche Preise mussten Gäste des Berliner Oktoberfests für den Gang aufs stille Örtchen entrichten. Diese WC-Gebühr darf die Betreiberin künftig nicht mehr erheben.

Artikel lesen
Verschiedenfarbige E-Zigaretten auf rosa Hintergrund 13.02.2026
Verbraucherschutz

OLG Bamberg zum Verbraucherschutz:

Gericht unter­sagt Netto Wer­be­aus­sagen zu E-Ziga­retten

Köstlich, unglaublich, nachhaltiger Genuss: Der Discounter Netto beirbt E-Zigaretten mit blumigen Worten. Weil das die Gefahren des Rauchens verharmlost, hat das OLG Bamberg bestimmte Formulierungen per einstweiliger Verfügung verboten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Dres­den

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ham­burg

Logo von Freshfields
Emp­fangs­mit­ar­bei­ter – Re­cep­ti­on / Con­fe­ren­ce (m/w/x)

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Dort­mund und 2 wei­te­re

Logo von Freshfields
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x) -...

Freshfields, Ham­burg

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Praxisprobleme zur Eigenbedarfs- und Generalklauselkündigung sowie §§ 574 ff. BGB

15.04.2026

Compliance Lunch: Aktuelles zu HR-Compliance

15.04.2026

Logo von Taylor Wessing
Digital Legal Academy 2026

15.04.2026

Update Gesellschafterliste (15.04.2026)

15.04.2026

Erfolgreiche Unternehmensführung im Notariat – Strategien für ein zukunftsfähiges Notariat

15.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH