Druckversion
Sonntag, 19.07.2026, 23:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-i-zr-153-17-verfolgung-raubkopien-videoplattform-youtube-muss-keine-email-adressen-herausgeben
Fenster schließen
Artikel drucken
43701

BGH zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen: Die Mail-Adresse zählt nicht zur "Anschrift"

10.12.2020

Smartphone mit YouTube-Logo

© Proxima Studio - stock.adobe.com

Auf Nutzer von Videoplattformen bei Urheberrechtsverstößen zuzugreifen, bleibt weiterhin schwierig: Daten wie Mail- oder IP-Adressen müssen die Plattformbetreiber nicht herausgeben, entschied der BGH, nachdem er den EuGH befragt hatte.

Anzeige

Werden Raubkopien auf der Videoplattform Youtube hochgeladen, muss die Online-Plattform lediglich Namen und Anschriften der Verantwortlichen herausgeben. Ein Anspruch auf Herausgabe von E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen besteht hingegen nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (Urt. v. 10.12.2020, Az. I ZR 153/17).

Geklagt hatte der Filmverleiher Constantin. Er wollte Schadensersatz von drei Nutzern, die 2013 und 2014 die Kinofilme "Parker" und "Scary Movie 5" bei Youtube unerlaubt eingestellt hatten. Dort wurden sie tausendfach abgerufen. Die Verantwortlichen verbargen sich hinter Decknamen.

Anders als in Internet-Tauschbörsen hinterlassen Nutzer auf Plattformen wie Youtube nicht sichtbar ihre IP-Adresse. Constantin hatte mit einer Klage vor dem Landgericht (LG) keinen und vor dem Oberlandesgericht (OLG) teilweise Erfolg. Das OLG nahm immerhin einen Anspruch auf Herausgabe der E-Mail-Adresse zugunsten des Filmverleihers an.

"Anschrift" umfasst nicht die Mail-Adresse

Laut dem Urteil des BGH müssen Betreiber von Videoplattformen aber weder Mail-Adressen noch Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern herausgeben, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben. 

Der 1990 ins Urheberrechtsgesetz (UrhG) eingefügte § 101 Abs. 3 Nr. 1 verpflichtet den Betreiber nur zur Herausgabe von "Namen und Anschrift". Auch die zugrunde liegende EU-Richtlinie (2004/48/EG) spricht in Art. 8 Abs. 2a lediglich von "Namen und Adressen".

Der I. Zivilsenat ist eigentlich der Meinung, dass damit heutzutage auch Mail-Adressen und sogar Telefonnummern gemeint sein könnten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), dem die Karlsruher Richter den Fall zwecks Auslegung des Begriffs "Anschrift" vorgelegt hatten, aber inzwischen ausgeschlossen. Daran sei der der Senat gebunden, betonte der Vorsitzender Thomas Koch.

Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der deutsche Gesetzgeber mit seiner Formulierung über den Mindestanspruch der EU-Richtlinie hinausgegangen wollte, so der BGH. Deswegen sei eine dynamische Auslegung des Begriffs durch den Senat ebenso ausgeschlossen wie eine analoge Anwendung des Paragraphen aus dem UrhG. Ein darüber hinausgehender allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) komme auch nicht in Betracht.

Gesetzgeber gefragt?

Laut Rechtsanwalt Arian Zafar von der Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker & Jaeger erschwert die Entscheidung die Rechtsverfolgung insbesondere dann, "wenn die Urheberverletzer von fremden Computern oder gar aus dem Ausland her agieren. Dann bleibt den Rechteinhabern nur, über eine Strafanzeige die Staatsanwaltschaften einzuschalten. Über die Einsicht in die Ermittlungsakten kommen die Urheber so doch noch an ihr Ziel", sagt Zafar.

Dass die Staatsanwaltschaften zu Zwecken der Identitätsaufdeckung für zivilrechtliche Ansprüche eingespannt werden, könne aber nicht im Interesse der Justiz liegen – ganz abgesehen davon, dass diese Ermittlungen meist lang dauern. "Deshalb wäre der Gesetzgeber aufgerufen, die Auskunftspflicht der Plattformbetreiber bei Urheberverletzungen entsprechend zu erweitern", schlägt der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz vor.  

Der Anwalt von Constantin hatte bei der Verhandlung im Oktober kritisiert, der Auskunftsanspruch laufe ins Leere. Youtube kenne weder die echten Namen noch die Anschriften. Der Prozessvertreter von Youtube hatte betont, das Problem komme gar nicht mehr vor, seit die Plattform das System "Content ID" einsetze. Das ist eine Software, die überprüft, ob hochgeladene Videos mit geschützten Werken übereinstimmen.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43701 (abgerufen am: 19.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Datenschutz
    • Film
    • Geistiges Eigentum
    • Internet
    • Internet-Kriminalität
    • Medien
    • Urheber
    • YouTube
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Verschiende Social-Media-Chat-Anbieter 18.07.2026
Meinung

Israel-Leugung strafbar? / Tierschutzvideos / Leihmutterschaft und Jens Spahn / Chatkontrolle:

"Nach der Logik der Chat­kon­trolle ließe sich auch die Durch­su­chung aller Woh­nungen recht­fer­tigen."

Ist as Leugnen des Existenzrechts Israels bald strafbar? Dürfen Tierschutzaktivisten Schlachthofvideos verbreiten? Wie weit darf die Chatkontrolle gehen? Jens Spahn und die Leihmutterschaft. All das in Folge 64 der LTO-Rechtslage.

Artikel lesen
Danger Dan steht im T-Shirt mit Mikrofon auf einer Fetsivalbühne und winkt ins Publikum. 17.07.2026
Rechtsextremismus

ZDF lädt Rapper Danger Dan aus:

Wir­k­lich ein "Ein­griff in die Mei­nungs- und Kunst­f­rei­heit"?

Das ZDF verbietet kurzfristig einen Danger-Dan‑Auftritt mit antifaschistischem Song: Dieser könne als Aufruf zu Gewalt verstanden werden. Der Musiker ist empört, die Sendung wirft dem ZDF Mutlosigkeit vor – das verweist auf Richtlinien.

Artikel lesen
Simon Neil, Sänger und Gitarrist von Biffy Clyro live im Münchener Zenith am 12.02.2026. 15.07.2026
Urheber

Europas größter Musikfachhändler verklagt Fender:

Wem gehört die Form der Stra­to­caster?

Eine "zur Seite geneigte Tänzerin" – das LG Düsseldorf erklärt den Korpus der E-Gitarre Fender Stratocaster zum urheberrechtlich geschützten Werk. Jetzt zwingt ein Musikhändler Fender in ein streitiges Verfahren, erklärt Arno Grohmann.

Artikel lesen
Doping-Kontrolleur (Symbolbild) 14.07.2026
Doping

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen:

Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Artikel lesen
Berlin: Werbung für Nius auf einer Reklametafel von Ströer. Darauf steht: "Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird." 13.07.2026
Medien

Eilbeschluss des VG Berlin:

BVG muss Wer­be­an­zeigen von Nius dulden

Erfolg für Nius vor dem VG Berlin: Das Portal darf weiter in Bussen und Bahnen der BVG werben. Proteste Dritter rechtfertigten keinen Abbruch der Kampagne. Zudem untersagte das Gericht der BVG zwei Aussagen über einen Reichelt-Tweet.

Artikel lesen
Rückseite vom BND-Gebäude in Berlin 13.07.2026
Geheimdienste

Referentenentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts:

Mehr Befug­nisse, weniger Kon­trolle für die Geheim­di­enste

Sollte der BMI-Entwurf Wirklichkeit werden, erfüllen sich so gut wie alle Wünsche der Geheimdienstler. Die sollen neue Eingriffsrechte erhalten, Datenschutzkontrolle stark eingeschränkt werden. Verfassungsbeschwerden garantiert, meint Niko Härting. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce / Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / Cor­po­ra­te...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Freshfields
Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Emp­fang

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH