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BGH verneint Haftgrund: Haft­be­fehl gegen Franco A. auf­ge­hoben

29.11.2017

Bundeswehr-Soldaten (Symbolbild)

© Jörg Hüttenhölscher - stock.adobe.com

Oberleutnant Franco A. wird vorgeworfen, als Asylbewerber getarnt Anschläge geplant zu haben. Jetzt ist er aus der Untersuchungshaft frei. Der BGH hat den Haftbefehl gegen den Terrorverdächtigen aufgehoben, da kein Haftgrund mehr bestehe.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen den aus Hessen stammenden terrorverdächtigen Soldaten Franco A. aufgehoben. Das beschloss der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am Mittwoch in Karlsruhe. Aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten, so das Gericht (Beschl. v. 29.11.2017, Az. 58/17).

Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll den ursprünglichen Vorwürfen zufolge gemeinsam mit Komplizen aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Er soll im Besitz von Waffen und Sprengstoff gewesen sein. Den ersten Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt. Franco A. bezog auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Unstimmigkeiten bei den Ermittlungen

Der BGH erklärte, Franco A. werde zwar weiter durch verschiedene Ermittlungsergebnisse belastet. Es sei aufgrund von Unstimmigkeiten derzeit jedoch nicht in so hohem Maße wahrscheinlich, dass er tatsächlich ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitet habe, wie für einen dringenden Tatverdacht nötig wäre.

Die von den übrigen vorgeworfenen Delikten ausgehende Straferwartung reicht nach Auffassung des 3. Strafsenats vor allem mit Blick auf seine persönlichen Verhältnisse und den Umstand, dass die bereits vollzogene Untersuchungshaft auf die zu verhängende Sanktion anzurechnen wäre, nicht aus, um den Haftgrund der Fluchtgefahr zu begründen.

Der damals 28 Jahre alte Franco A. war am 26. April in Untersuchungshaft genommen worden. Eine frühere Haftbeschwerde des Oberleutnants hatte der BGH im August verworfen. Ein zweiter Soldat war bereits im Sommer wieder entlassen worden. Beide waren im elsässischen Illkirch stationiert.

Die Ermittlungen gegen die Soldaten hatten auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) unter Druck gesetzt. In der Kaserne in Illkirch wurden Hakenkreuz-Kritzeleien gefunden, an Wänden hingen "Wehrmachts-Souveniers" und Landser-Bilder. Sie sagte damals, sie hätte früher und tiefer graben müssen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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BGH verneint Haftgrund: . In: Legal Tribune Online, 29.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25751 (abgerufen am: 16.03.2026 )

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