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Bayerischer VGH muss nicht über Zirkusverbot entscheiden: Ein "tie­risch inter­es­santes Rechts­pro­blem"

27.04.2016

Zirkuselefant

© Andrea Izzotti - Fotolia.com

Durfte die Stadt Erding einem Zirkus mit Elefanten und Bären die Aufführung auf öffentlichen Plätzen untersagen? Der VGH muss hierüber nicht mehr befinden. Der Zirkus nahm die Berufung gegen die vorinstanzliche Entscheidung zurück.

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Im Streit um ein Verbot von Zirkussen mit Wildtieren im bayerischen Erding ist das verwaltungsrechtliche Verfahren am Mittwoch beendet worden. Der Kläger, ein kleiner Zirkus, der sich in den vergangenen Jahren immer wieder umbenannt hat, zog seine Berufung am Mittwoch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurück.

"Der Zirkus hat nicht die Kraft, nach Leipzig zu gehen", sagte der Anwalt der Zirkusfamilie vor Gericht. Der Zirkus sei nicht zu einem weiteren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Lage.

Die Stadt Erding bei München hatte dem Zirkus, der Bären und Elefanten hält, untersagt, seine Shows auf öffentlichen Plätzen in der Stadt zu zeigen. Dagegen hatte der Zirkus mit der Begründung geklagt, das komme einem Berufsverbot gleich. In erster Instanz unterlag er.

Am Mittwoch hatte das Gericht zunächst mit den Parteien darüber diskutiert, ob die Stadt ihre Kompetenzen überschreitet oder nicht. "Ein tierisch interessantes Rechtsproblem", nannte der Vorsitzende Richter den Fall. Nach knapp eineinhalb Stunden erbat sich die Klageseite eine Pause - und zog die Berufung schließlich zurück. Vor dem Gerichtshof protestierten Tierschützer gegen das Halten von Großwildtieren im Zirkus.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Bayerischer VGH muss nicht über Zirkusverbot entscheiden: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19234 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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