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Ausländische Berufsqualifikationen: Bun­desrat stimmt Aner­ken­nungs­ge­setz zu

04.11.2011

Der Bundesrat hat am Freitag einem Gesetz zugestimmt, das die Anerkennung von ausländischen Berufsausbildungen zukünftig erleichtern soll. Zuwanderer sollen einen Rechtsanspruch darauf bekommen, dass ihr im Heimatland erworbener Berufsabschluss innerhalb von drei Monaten überprüft wird. Stimmt die Qualifikation mit den deutschen Berufsanforderungen nicht überein, müssen zumindest die im Ausland erworbenen Kenntnisse bescheinigt werden.

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Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz wird für die 350 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Fällt die Prüfung positiv aus, werden ausländische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK- oder Gesellenprüfungen.

Nach dem Gesetzentwurf von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) soll außerdem ein Anspruch darauf bestehen, dass eine Bescheinigung über die im Ausland erworbenen Kenntnisse ausgestellt wird, wenn die Prüfung negativ ausfällt. Darüber hinaus wird in vielen Berufen, etwa bei Ärzten, die Koppelung des Berufszugangs an die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft.

Integrationspolitisches Signal

Durch die Neuregelung von über 60 Gesetzen und Verordnungen, die zum 1. März 2012 in Kraft treten, sollen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen Auslandsqualifikationen zur Verfügung stehen. Die Ministerin rechnet damit, dass etwa 25.000 Menschen pro Jahr versuchen werden, sich ihre Qualifikationen anerkennen zu lassen. Nach Angaben der Bundesregierung könnten außerdem bis zu 300.000 Menschen von dem neuen Gesetz profitieren.

Schavan bezeichnete den Gesetzentwurf als "wichtiges integrationspolitisches Signal". Es sei ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland, dass Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen die Möglichkeit bekämen, ihre mitgebrachten Qualifikationen besser zu nutzen. Gleichzeitig appellierte die Ministerin an die Länder, die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, möglichst schnell entsprechend dem Bundesgesetz neu zu regeln.

dpa/asc/LTO-Redaktion

 

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Ausländische Berufsqualifikationen: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4730 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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