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4511

AG München: Nicht regulierter Kfz-Alt-Schaden gefährdet neuerliche Haftung

10.10.2011

Wer bei einem Auto einen Schaden abrechnet, aber nicht repariert, kann bei einem weiteren Schaden Schwierigkeiten mit der Erstattung bekommen. Der Betreffende muss dann nämlich genau nachweisen, welche Schäden neu sind. Nur diese muss die Versicherung ersetzen, wie das AG München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klarstellt.

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Im entschiedenen Fall hatte ein Autofahrer im Juni 2008 einen Hagelschaden an seinem Fahrzeug erlitten und bei einem Sachverständigen die Höhe des Schadens feststellen lassen. Seine Versicherung rechnete auf dieser Basis ab und erstattete 2.409 Euro. Das Fahrzeug wurde aber nicht repariert. Ein Jahr später hagelte es erneut. Wieder fuhr der Autobesitzer zu einem Gutachter, der - in Unkenntnis des ersten Hagelschadens - einen Schaden in Höhe von 2.625 Euro feststellte. Die Versicherung erstattete aber nur 66 Euro. Die Rechnung lautete: 2.625 Euro minus 2409 Euro minus 150 Euro Selbstbeteiligung.

Der Autofahrer klagte vor dem Amtsgericht (AG) München. Die Richterin wies die Klage jedoch ab. Der Kläger müsse vortragen, welche neuen Schäden durch den zweiten Hagel entstanden waren. Der Anspruch umfasse nämlich nur die Kosten, die zur Wiederherstellung des vorherigen Zustandes notwendig sind (Urt. v. 14.04.2011, Az. 271 C 10327/10).

Ansprüche bestünden nur insoweit, als der zweite Hagelschaden eindeutig von dem ersten abgrenzbar sei. Wenn das nicht möglich sei, gehe das zu Lasten des Geschädigten, der den Vorschaden nicht hatte reparieren lassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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AG München: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4511 (abgerufen am: 16.11.2025 )

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