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AG Lüdinghausen verwarnt Gotteslästerer: Lehrer for­dert: "Die Papstsau Franz umbringen"

25.02.2016

Jesus am Kreuz

© t0m15 - Fotolia.com

Weil ein ehemaliger Lehrer sein Auto mit blasphemischen Parolen beklebt hat, wurde er vom AG Lüdinghausen mit Strafvorbehalt verwarnt. Von der Meinungsfreiheit seien seine Sprüche nicht mehr gedeckt.

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Wegen Gotteslästerung hat das Amtsgericht (AG) Lüdinghausen einen ehemaligen Lehrer mit Strafvorbehalt verwarnt (Urt. v. 25.02.2016, Az. 9 DS 174/15). Sollte der 67-Jährige gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, muss er 500 Euro zahlen. Er hatte die Rückscheibe seines Autos großflächig mit Sprüchen wie "Jesus - 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!" oder "Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil." beklebt. Passanten und die Polizei hatten Anzeige erstattet.

Die Richterin am Amtsgericht sah dies nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt an und bestätigte einen Verstoß gegen den sogenannten Gotteslästerungsparagrafen im Strafgesetzbuch (§ 166 StGB). Laut Urteil sind die Sprüche öffentliche Beschimpfungen der christlichen Kirchen und damit dazu geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

"Die Sprüche stehen ja nicht nur für eine Religionskritik, diese Grenze war überschritten", sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Das Gericht folgte allerdings nicht der Forderung der Anklage. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 3.000 Euro gefordert. Der jetzt verurteilte Lehrer im Ruhestand sieht sein Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers will er das Urteil so nicht hinnehmen und in die nächste Instanz gehen, wie der WDR zuerst berichtete.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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AG Lüdinghausen verwarnt Gotteslästerer: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18592 (abgerufen am: 13.06.2026 )

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