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Bezahlbarer Wohnraum in Ballungsgebieten: AG Frank­furt hält Miet­p­reis­b­remse für recht­mäßig

22.09.2017

Mietwohnungen in Frankfurt

© Ralf Gosch- stock.adobe.com

Die Mietpreisbremse soll in Ballungsräumen erschwinglichen Wohnraum sichern, über ihre Verfassungsmäßigkeit wird allerdings gestritten. Das AG Frankfurt hält sie nun für rechtmäßig und widerspricht damit den Berliner Kollegen.

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Die Mietpreisbremse ist rechtmäßig, entschied das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main. Das Gericht hat keine Zweifel an der in § 556d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) umgesetzten Maßnahme – ganz im Gegensatz zum Landgericht Berlin noch vor einigen Tagen.

Vor dem AG hatte ein Mieter auf Rückzahlung von zu viel gezahlter Kaltmiete geklagt. Das Gericht gab der Klage statt und verurteilte den Vermieter, den monatlichen Differenzbetrag von 63,98 Euro zurückzuzahlen. Statt 810 Euro habe der Mieter entsprechend der im Gesetz vorgesehenen Deckelung nur 746,02 Euro im Monat für seine rund 65 Quadratmeter große Zwei-Zimmer-Altbauwohnung zahlen müssen.

Nach Auffassung des Gerichts lag der vom Hauseigentümer verlangte Mietzins um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel und sei damit unzulässig gewesen. Dabei hatte das AG keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse, die in Ballungsgebieten die Wohnungsknappheit für Geringverdiener bekämpfen soll. Die Norm diene einem legitimen Zweck, so das Gericht, nämlich in Gebieten mit besonderer Gefährdungslage die Miethöhe zu dämpfen und der direkten oder indirekten Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken.

Im Rahmen einer Abwägung der Interessen des Vermieters an einer wirtschaftlichen Verwertung seines Eigentums und den Interessen des Mieters, erschwinglichen Wohnraum auch in einem angespannten Wohnungsmarkt zu erhalten, kam das AG zu dem Ergebnis, dass die Regelung eine angemessene Maßnahme sei.

Auch habe die hessische Landesregierung im Rahmen der von ihr erlassenen Mietbegrenzungsverordnung den ihr eingeräumten Beurteilungsspielraum rechtmäßig ausgeübt. Die erhobenen Daten, nach denen insbesondere das Stadtgebiet Frankfurt am Main eine Gegend mit angespanntem Wohnungsmarkt darstelle, genügten als Grundlage für diese Einschätzung.

nas/LTO-Redaktion

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Bezahlbarer Wohnraum in Ballungsgebieten: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24673 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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