Für einen Rempler beim Ausparken mit anschließender "Unfallflucht" ist ein Autofahrer in Düsseldorf irrtümlich zu 52,5 Jahren Fahrverbot verdonnert worden. Laut Strafbefehl hätte der Mann, der beruflich auf sein Auto angewiesen ist, sich erst im greisen Alter von 101 Jahren wieder ans Steuer setzen dürfen. Vor dem AG Düsseldorf kam er dann jedoch weitaus glimpflicher davon.
"Sechs Monate wären dem angemessen gewesen", sagte ein Sprecher des Amtsgerichtes (AG) Düsseldorf am Freitag auf Nachfrage von LTO. Dass schließlich 630 Monate im Strafbefehl standen, sei wohl einem Fehler bei der Staatsanwaltschaft geschuldet, den der zuständige Richter übersehen habe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: "Die Kollegin wird beim Zahlenfeld auf der Tastatur aus Versehen auf mehrere Tasten gleichzeitig gekommen sein."
Der Autofahrer hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und konnte in der Gerichtsverhandlung der drakonischen Strafe entgehen. Allen Beteiligten sei wohl klar gewesen, dass es sich bei der im Strafbefehl vorgesehenen Strafe um einen Druckfehler handelte, so der Sprecher des AG Düsseldorf. Letztlich wurde das Verfahren gegen den Autofahrer vorläufig gegen eine Geldauflage in Höhe von 600 Euro eingestellt. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er den Rempler beim Ausparken bemerkt hatte (Beschl. v. 05.03.2015, Az. 143 Cs 510/14).
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Tipper im Strafbefehl: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14879 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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