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18385

VG Gelsenkirchen bestätigt Bochumer Tradition: Tiere dürfen fürs "Gän­se­reiten" getötet werden

05.02.2016

Gänsereiten in Sevinghausen

Gänsereiten in Sevinghausen, CA_Rotwang, CC BY-SA 4.0, Quelle, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Für die Tradition des "Gänsereitens" dürfen die Tiere, deren Köpfe von Reitern abgerissen werden sollen, getötet werden. Aber nur, wenn die Gänse danach auch verspeist werden, so das VG Gelsenkirchen. 

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Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat ein Tötungsverbot für die "Gänsereiter-Trophäe" abgelehnt (Urt. v. 05.02.2016, Az. 16 L 221/16). Tierschützer wollten die Stadt Bochum verpflichten lassen, das Töten von Gänsen für das traditionelle "Gänsereiten" zu untersagen.

Bei diesem Brauch wird bei Vereinen in den Bochumer Ortsteilen Höntrop und Sevinghausen eine zuvor getötete Gans an den Füßen zwischen zwei Bäumen aufhängt. Mehrere Reiter versuchen dann, ihr im Galopp den Kopf abzureißen. Abgehalten wird die Veranstaltung traditionell an jedem Rosenmontag.

Die Tierschützer hatten beklagt, dass die Tiere für die Veranstaltung ohne vernünftigen Grund getötet würden. Nach dem Gänseritt sieht der Brauch allerdings auch den Verzehr der aufgehängten Gans vor. Und der sei ein vernünftiger Grund für die Tötung der Tiere, so die Verwaltungsrichter.

dpa/ms/LTO-Redaktion

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VG Gelsenkirchen bestätigt Bochumer Tradition: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18385 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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