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Klüngel kurios: Pro-NRW-Rats­herr ver­kauft sein Mandat

25.02.2016

Rathaus

© Björn Wylezich - Fotolia.com

Ein Stadtrat der rechtsextremen Partei Pro NRW in Bonn hat sein Mandat an einen Parteifreund verkauft - und schaut nun in die Röhre. Denn sein Nachfolger verweigert die Zahlung. Das darf er voraussichtlich auch, stellte das AG Bonn in Aussicht.

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Am Dienstag wurde am Amtsgericht (AG) Bonn der kurios anmutende Fall eines ehemaligen Stadtratsmitgliedes von Pro NRW im Bonner Stadtrat gegen das jetzige Ratsmitglied verhandelt. Pro NRW hatte bei der letzten Kommunalwahl ein Ratsmandat bekommen. Die beiden Lokalpolitiker hatten dann ein halbes Jahr nach der Kommunalwahl im Mai 2014 einen Vertrag geschlossen: Der 55-Jährige, der als einziger Kandidat der ausländerfeindlichen Partei in den Stadtrat gewählt wurde, gibt sein Mandat auf. Dadurch rückte die Nummer Zwei der Liste, ein 22-jähriger Jurastudent und Bankierssohn aus Frankfurt, in den Stadtrat nach.

Dieser hatte sich in einem abstrakten Schuldanerkenntnis verpflichtet, "für die Dauer der Legislaturperiode" an den 55-jährigen einen monatlichen Geldbetrag von etwa 560 Euro zu zahlen. Zunächst erbrachte er die Zahlungen auch, stoppte die Zahlungen aber dann. Das eigentlich gewählte Ratsmitglied fordert vor dem AG nun weitere Zahlungen bis zum Ende der Legislaturperiode.

Zahlung kann wegen Sittenwidrigkeit verweigert werden

Der Richter hat in dem Verhandlungstermin angedeutet, die Klage abweisen zu wollen. Zwar begründe ein solches Schuldanerkenntnis eine abstrakte Verpflichtung, die ohne Rücksicht auf den Schuldgrund zur Zahlung verpflichte. Wenn es aber einen Schuldgrund gebe und dieser rechtlich unwirksam sei, könne die Zahlung aus dem Schuldanerkenntnis verweigert werden. Dies will der Richter wohl bejahen.

Er sieht einen Zusammenhang zwischen dem Schuldanerkenntnis und einer Vereinbarung, wonach als Gegenleistung für das Mandat monatlich die Aufwendungspauschale und eine zusätzlicher Betrag vom Beklagten an den Kläger gezahlt werden sollen. Diese Vereinbarung sei als Mandatskauf sittenwidrig, so dass die Zahlung aus dem Schuldanerkenntnis verweigert werden könne. Ein demokratisch legitimiertes Mandat könne man eben nicht verkaufen. Das Urteil wird in der nächsten Woche verkündet.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

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Klüngel kurios: . In: Legal Tribune Online, 25.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18588 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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