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LG München I verhandelt Cyberkriminalität: Pro­zess gegen Kom­p­lizen des "Wolf of Sofia"

22.11.2021

Handschellen auf einem Tisch. Hand hält einen USB-Stick in Form eines Schlüssels.

(c) Sinuswelle | stock.adobe.com

Es geht um Scheinfirmen, Anlagebetrug und dunkle Finanzmachenschaften im Internet. Einer, der davon mutmaßlich profitiert hat, steht nun in Bayern vor Gericht. Der Prozessauftakt ist auf den 23. November terminiert.

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Ein mutmaßlicher Komplize des Cyberkriminellen "Wolf of Sofia" muss sich wegen Online-Anlagebetrugs in Millionenhöhe in München vor Gericht verantworten. Der Mann ist wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in mehr als 300 Fällen angeklagt, wie die Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg mitteilte. Der Prozess soll am 23. November vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (LG) München Ibeginnen. Der entstandene Schaden wird auf mindestens 8,7 Millionen Euro taxiert. Die Rede ist von wenigstens 335 Geschädigten.

Die Ermittler gehen von einer hohen Dunkelziffer aus und rechnen damit, dass es wohl noch deutlich mehr Geschädigte gibt. Der Angeklagte soll ein führender Kopf einer Betrügerbande gewesen sein, an deren Spitze der Mann stand, den Medien "Wolf of Sofia" tauften. Dabei handelt es sich um den in Österreich wegen Cyberkriminalität verurteilten Gal Barak.

Der Spitzname "Wolf of Sofia" nimmt Bezug auf den Film "Wolf of Wall Street" und darauf, dass die Bande Call-Center in Sofia in Bulgarien betrieben und Anleger europaweit um mehr als 100 Millionen Euro gebracht haben soll. Die kriminelle Masche der Gruppe war jüngst auch im Zusammenhang mit den Enthüllungen rund um die sogenannten Pandora Papers in die Schlagzeilen geraten, einem Datenleck mit Angaben über internationale Schattenfinanzplätze.

Komplexes Netzwerk

Das System: Die Täter spiegeln potenziellen Kunden vor, digitale Plattformen für den Handel beispielsweise mit unterschiedlichen Währungen zur Verfügung zu stellen. Anleger eröffnen dann auf der Webseite des Anbieters für 250 bis 300 Euro ein Handelskonto. Anschließend werden sie nach und nach von angeblichen Experten überzeugt, immer mehr Geld zu investieren - in Scheinfirmen oder bei Finanzagenten. Das Geld wird über ein komplexes, europaweit installiertes Geldwäschenetzwerk verteilt. Die Tätergruppierungen betreiben im Ausland Call-Center, in denen jeweils mehrere hundert Menschen mit den notwendigen Fremdsprachenkenntnissen arbeiten.

Der nun angeklagte Mann soll als "Vice President Sales" innerhalb des Managements der kriminellen Strukturen eine wesentliche Rolle gespielt haben. Nach Angaben der Ermittler war er in die Organisation und Leitung der Call-Center eingebunden. Er war den Angaben zufolge am Flughafen in Athen festgenommen und im November 2020 von Griechenland nach Deutschland ausgeliefert worden. Seither sitzt er hier in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg sollen dem Angeklagten mindestens 760.000 Euro zugeflossen sein.

Im Kontext des Verfahrens wurden bereits zwei Urteile gesprochen. Zwei Mittäter wurden nach ihrer Auslieferung nach Deutschland im Juni 2021 nach Abgabe vollumfänglicher Geständnisse vom LG Würzburg in zwei getrennten Prozessen zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten (rechtskräftig) und vier Jahren und sechs Monaten (nicht rechtskräftig) verurteilt (Az. 5 KLs 730 Js 5391/19 und 6 KLs 730 Js 5912/19)*.

Für den Prozess am LG München I sind nach Gerichtsangaben insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 12. Januar verkündet werden.

sts/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

*die Aktenzeichen wurden am 23.11.2021 ergänzt. 

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LG München I verhandelt Cyberkriminalität: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46713 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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