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Ermächtigung durch Hauptversammlung wird umgesetzt: Latham & Wat­kins berät Team­viewer zu Akti­en­rück­kauf

10.03.2023

Eine Webcam an einem Monitor

Bild: Ratchapon - stock.adobe.com

Die Teamviewer AG kauft eigene Aktien mit einem Gesamtwert von bis zu 150 Millionen Euro über die Börse zurück. Latham & Watkins steht dem Unternehmen dabei erneut beratend zur Seite.

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Bereits im Februar 2023 hat der in Göppingen ansässige Softwareanbieter Teamviewer ein Aktienrückkaufprogramm gestartet. Mit der ersten Tranche will das Unternehmen maximal 9,1 Millionen Anteilsscheine mit einem Gesamtwert von bis 75 Millionen Euro am Kapitalmarkt erwerben. 

Grundlage des Rückkaufs ist eine Ermächtigung durch die Hauptversammlung im Mai des Jahres 2022. Auf den Abschluss der ersten Tranche soll bis Jahresende 2023 der Erwerb einer zweiten Tranche folgen. Voraussetzung hierfür ist eine Erneuerung der Ermächtigung zum Kauf eigener Aktien durch die Hauptversammlung. Das Aktionärstreffen ist für den 24. Mai 2023 geplant. 

Nikolaos PaschosSebastian GoslarZum laufenden Aktienrückkaufprogramm wird Teamviewer von Latham & Watkins mit Dr. Nikolaos Paschos und Sebastian Goslar beraten. Beide gehören der Niederlassung in Düsseldorf an.

Die Kanzlei hatte das Unternehmen im Jahr 2022 auch bei der Durchführung der Hauptversammlung sowie bei der Umsetzung eines weiteren Aktienrückkaufprogramms, seinerzeit mit einem Volumen von bis 300 Millionen Euro, unterstützt. Im Kontext der Übernahme des österreichischen Startups Xaleon setzte Teamviewer ebenfalls auf Latham. 

sts/LTO-Redaktion

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Ermächtigung durch Hauptversammlung wird umgesetzt: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51279 (abgerufen am: 14.06.2026 )

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