Die Deutsche Bahn hat von den Privatbahnbetreibern zu hohe Entgelte für die Nutzung ihrer Bahnhöfe verlangt. Dies hatte das KG Berlin entschieden. Der BGH wies mehrere Nichtzulassungsbeschwerden der DB Station & Service AG gegen die Urteile zurück und bestätigte so die Rechtsauffassung der Berliner Richter. Rödl & Partner und BSU Legal vertraten einige der Kläger in dem Verfahren.
Holger Schröder
Zahlreiche Eisenbahnunternehmen hatten gegen die Preisgestaltung der DB-Tochter geklagt, insgesamt sind 40 Verfahren anhängig. Unter anderem das Kammergericht (KG) Berlin hatte geurteilt, dass eine Erhöhung der Tarife um rund 36 Prozent zu hoch sei. Die Bahn müsse die zu viel gezahlten Entgelte zurückerstatten. Eine Revision ließen die Richter des Berliner Kartellsenats nicht zu. Der BGH wies mehrere Nichtzulassungsbeschwerden der DB Station & Service AG gegen die Urteile zurück. Auf die DB Station & Service AG könnten nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof nun Rückforderungen im unteren zweistelligen Millionenbereich zukommen.
Zu den Klägern zählt auch die Metronom Eisenbahngesellschaft mbH, die sich vom Rödl-Partner Holger Schröder beraten und vertreten ließ. Rödl & Partner betreut Metronom schon seit vielen Jahren in Fragen des Eisenbahn- und Zivilrechts. Marktinformationen zufolge war die Kanzlei BSU Legal für weitere Privatbahnbetreiber tätig. Die Vertreter von DB Station & Service waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bekannt.
Rödl & Partner für Metronom Eisenbahngesellschaft mbH
Holger Schröder, Federführung, Zivilrecht, Eisenbahnrecht, Kartellrecht, Partner, Nürnberg
Metronom Eisenbahngesellschaft mbH
Alexander Sterr, Rechtsabteilung, Berlin
Dirk Bode, Rechtsabteilung, Berlin
BGH-Vertretung
Dr. Achim von Winterfeld, Karlsruhe
BSU Legal für weitere Kläger (laut Marktinformationen)
Dr. Bernd Uhlenhut, Eisenbahnrecht, Dortmund
Rödl & Partner / BSU Legal: . In: Legal Tribune Online, 27.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10183 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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